341/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 27.02.2020
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dietmar Keck, Cornelia Ecker,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Tierschutz-Check für Agrarfördermaßnahmen

 

Die aktuellen Medienberichte über Tiertransporte ins Ausland, gestützt auf Augenzeugenberichte von Tierschutzorganisationen, werfen auch die Diskussion an, in welchen Bereichen die nächste Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) eine notwendige Entwicklung ankurbeln muss.

 

Der EU Rechnungshof moniert in einem Sonderbericht, dass die nächste Periode der GAP in viel stärkerem Ausmaß als bisher einen Einfluss auf das Niveau des Tierschutzes europaweit haben muss.

In Österreich etwa gewährt das Programm für die ländliche Entwicklung nach wie vor Förderungen von Vollspaltenböden, obwohl bekannt ist, dass diese Art der Tierhaltung dem Tierwohl nicht zuträglich ist und deshalb auf mittelfristige Sicht überwunden werden muss.

Es sollten deshalb die gesetzlichen Grundlagen für die GAP-Periode 2020+ vorgeben, dass jeder Mitgliedsstaat in Zukunft die vorgesehenen Agrarfördermaßnahmen jeweils einem „Tierschutz-Check“ unterziehen muss.

 

 

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den

 

Antrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesonders die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird aufgefordert, sich bei den derzeit laufenden Verhandlungen zu den gesetzlichen Vorgaben der nächsten Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2020+ dafür einzusetzen, dass in Zukunft die Mitgliedsstaaten der EU die Agrarfördermaßnahmen einem Tierschutz-Check unterziehen müssen. Investitionsförderungen in Stallbauten sollen nur mehr gefördert werden dürfen, wenn dadurch deutlich mehr Tierwohl garantiert wird, als die gesetzlichen Mindestnormen dies vorsehen.“

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft