343/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 27.02.2020
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dietmar Keck,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Stopp den Tierqualen durch Tiertransporte – nationale Schritte umgehend setzen

 

Österreich exportiert jährlich zirka 120.000 Rinder, 30.000 Schweine, 10.000 Hühner, 10.000 Puten, 15.000 Schafe und Ziegen und 2.000 Pferde ins Ausland.

 

Zuchtrinder werden zu 70 % über die EU-Grenze hinaus transportiert. Österreich ist gemessen an seiner Rinderpopulation der größte Exporteur von Zuchtrindern in ganz Europa.

 

Aktuelle Medienberichte über Tiertransporte ins Ausland, gestützt auf Augenzeugenberichte von Tierschutzorganisationen, zeigen Grauenvolles.

Internationalen Tierschutzorganisationen haben den Weg von Kälbern aus der EU – auch aus Vorarlberg – anhand von Ohrmarken und Transportpapieren genau rekonstruiert und die Schlachtung im Libanon dokumentiert.

In den Video-Aufnahmen der Tierschützer ist ein Rind aus Lustenau zu sehen, das auf grausame Art und Weise im Libanon geschlachtet wird. Ähnliche Videos oder Fotos zeigen Rinder aus Tirol, Oberösterreich und Deutschland, mit denen genauso grauenvoll umgegangen wird - so wie zehntausende andere Rinder, die zur Schlachtung aus der EU nach Nordafrika, in die Türkei oder in den Nahen Osten verfrachtet werden. Im Nahen Osten werden den Tieren vor der Schlachtung mitunter die Sehnen durchtrennt oder sogar die Augen ausgestochen, damit diese nicht davonlaufen. All dies zu sehen ist kaum auszuhalten.

 

Tierschützer machen schon seit Jahren auf die Tiertransporte in Drittländer aufmerksam. Dass es überhaupt zu den Kälbertransporten kommt, liegt nach Ansicht der Tierschützer in der überbordenden Milchwirtschaft mit hochgezüchteten Milchkuhrassen, deren männliche Kälber de facto ein Abfallprodukt sind.

 

Innerhalb der EU werden Tiertransporte durch die Verordnung (EC) No 1/2005 geregelt. Darin werden Mindestanforderungen für das Wohlergehen der Tiere während des Transports vorgesehen:

 

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im April 2015 gelten die EU-Tiertransport-Vorschriften (C-424/13) auch über die EU-Grenze hinaus. Demnach müssten die oben genannten Mindestanforderungen auch in Drittländern erfüllt werden.

 

In der Praxis wird die Verordnung schon innerhalb der EU oft ignoriert. Außerhalb der EU ist die Überprüfbarkeit praktisch unmöglich. Da es viel zu viele Tiertransporte gibt, die gegen die gesetzlichen Vorschriften durchgeführt ist, muss Österreich handeln und ein Zeichen setzen, dass Tiere, ein solch grausames Schicksal nicht verdienen.

 

 

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den

 

Antrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesonders der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, umgehend dem Nationalrat eine gesetzliche Regelung zur Beschlussfassung vorzulegen, dass Tiertransporte, die mit dem Ziel der Schlachtung, Mästung oder der Züchtung durchgeführt werden, zum nächstgelegenen Schlachthof oder nur über eine einzige EU-Mitgliedsstaatsgrenze und nicht in Drittstaaten verbracht werden dürfen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss