3434/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 01.06.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Walter Rauch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

betreffend Verringerung der Lebensmittelverschwendung – Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes

 

 

Der Rechnungshof überprüfte von Jänner bis Mai 2020 die Umsetzung des Ziels, die Lebensmittelverschwendung zu reduzieren. Ziel der Gebarungsüberprüfung war insbesondere eine Beurteilung der rechtlichen Rahmenbedingungen, der Zuständigkeiten, Strategien und Maßnahmen, der Kooperationen sowie des Berichtswesens hinsichtlich der Umsetzung der verringerten Lebensmittelverschwendung. Der überprüfe Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2016 bis 2019.[1]

 

Im Ergebnis lassen sich vier zentrale Empfehlungen aus dem Bericht des Rechnungshofs entnehmen:

·         In regelmäßigen Abständen sollen Daten zu den vermeidbaren Lebensmittelabfällen entlang der gesamten Lebensmittelkette erhoben werden.

·         Im Falle der Erarbeitung einer gesetzlichen Verpflichtung der Lebensmittelunternehmen, Lebensmittel an soziale Einrichtungen zu spenden, wären auch die notwendigen infrastrukturellen, logistischen und finanziellen Rahmenbedingungen mit zu bedenken.

·         Die Einrichtung einer nationalen Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Unterziels verringerte Lebensmittelverschwendung sollte evaluiert werden.

·         In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus sowie dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wäre eine Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung zu erarbeiten; dabei wären alle Sektoren der Lebensmittelkette einzubeziehen.

 

Zwar wurde mit der am 24. Mai 2023 im Nationalrat beschlossenen Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (3374/A)[2] ein zaghafter Schritt hin zu mehr Transparenz gesetzt – der Lebensmittel-Handel soll künftig berichten, wie viele Lebensmittel entsorgt sowie unentgeltlich weitergegeben wurden – für eine tatsächliche Reduktion der Verschwendung wird es aber weitere Schritte brauchen. 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, die Bundesministerin für Landwirtschaft, Tourismus und Regionen sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, wird ersucht, folgende vier zentrale Empfehlungen des Rechnungshof-Berichts zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung umzusetzen:

·         In regelmäßigen Abständen sollen Daten zu den vermeidbaren Lebensmittelabfällen entlang der gesamten Lebensmittelkette erhoben werden.

·         Im Falle der Erarbeitung einer gesetzlichen Verpflichtung der Lebensmittelunternehmen, Lebensmittel an soziale Einrichtungen zu spenden, wären auch die notwendigen infrastrukturellen, logistischen und finanziellen Rahmenbedingungen mit zu bedenken.

·         Die Einrichtung einer nationalen Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Unterziels verringerte Lebensmittelverschwendung sollte evaluiert werden.

·         In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus sowie dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wäre eine Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung zu erarbeiten; dabei wären alle Sektoren der Lebensmittelkette einzubeziehen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Umweltausschuss zuzuweisen.



[1] https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/III/319

[2] https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/3374