3435/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 01.06.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Ing. Reinhold Einwallner,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Personalengpass bei der Polizei – verbessern wir endlich die Arbeitsbedingungen!

 

 

Immer wieder wird betont, dass Sicherheit ein menschliches Grundbedürfnis ist. In diesem Zusammenhang ist eine funktionierende und regional gut vernetzte Polizei, die umfassend für Ordnung und Sicherheit sorgt, ein wichtiger Grundpfeiler.

 

Die Herausforderungen für die Exekutive sind in den vergangenen Jahren in einigen Bereichen deutlich gewachsen. Damit sind auch vermehrte Belastungen für die Polizistinnen und Polizisten einhergegangen, vor allem auch deshalb, weil sich die personelle Situation der Polizei in den vergangenen Jahren immer mehr zugespitzt hat.

 

Aufgrund der hohen Zahl an anstehenden Pensionierungen muss mittlerweile davon ausgegangen werden, dass freiwerdende Planstellen nicht mehr zur Gänze nachbesetzt werden können. Zusätzlich verlassen oftmals auch jüngere Polizistinnen und Polizisten die Bundespolizei. Die Gründe dafür sind vielschichtig. Die Stressfaktoren im Dienst und die niedrigen Gehälter werden am häufigsten genannt. Die fehlende Planbarkeit in Kombination mit einer hohen Stundenbelastung wird ebenfalls als negativ empfunden (monatlich 50 Mehrdienststunden, oft sogar darüber hinaus sind die Regel).

 

Am 12.4.2023 wurde im Landtag von Vorarlberg einstimmig – also auch mit den Stimmen der Regierungsfraktionen ÖVP und Grünen – ein Antrag beschlossen, in dem 13 Punkte für einen attraktiveren Polizeidienst gefordert werden. Es geht um konkrete Maßnahmen mit denen die Situation der Polizistinnen und Polizisten aktiv verbessert werden soll, ein Vorhaben, das österreichweit notwendig ist.

 

Folgende Punkte hat der Vorarlberger Landtag mit diesem Antrag konkret beschlossen:

 

Die Vorarlberger Landesregierung wird ersucht,

 

a.       sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass

1)      bei Bundespolizistinnen und –polizisten, die in Vorarlberg ihren Dienst versehen, ein entsprechender Ausgleich des Kaufkraftdefizits als Teil der Besoldung geschaffen wird,

2)      ein Grundgehalt für den Exekutivbereich sichergestellt wird, das dem Stellenwert und der Gefahrenlage des Polizeiberufes entspricht und gleichzeitig mehr Rücksicht auf die privaten und familiären Interessen der Bediensteten nimmt, bessere Planbarkeit für die Mitarbeitenden sicherstellt und verpflichtende Mehrdienstleistungen reduziert (Wegfall von diversen Zulagen zu einem „All-In-Gehalt“)

3)      eine Flexibilisierung des Beschäftigungsausmaßes vorangetrieben wird (Bsp. Altersteilszeit für ältere Mitarbeitende im Polizeidienst, Anpassung der Teilzeitregelung für mitarbeitende Mütter im Polizeidienst)

4)      im Dienstplansystem der Bundespolizei künftig mehr Rücksicht auf die privaten und familiären Bedürfnisse der Bediensteten genommen wird.

5)      Modelle zur Karriereplanung und Übernahme von Führungsverantwortung weiter vorangetrieben werden und Attraktivitätssteigerungen für Mitarbeitende (z.B. „Jobrad“) auf alle Dienststellen ausgerollt werden,

6)      zukunftsgerichtete Verwaltungsvereinfachungen in unterschiedlichen Bereichen des Polizeibereiches (vereinfachte Anzeigeerstattung, Erleichterung der Administration durch verbesserte bedienerfreundliche Nutzung der Digitalisierung, Verfügbarkeit für bestimmte Themenbereiche mit Amtsstunden- und Sprechstundenregelungen etc.) forciert werden und damit eine spürbare Reduktion von bürokratischen Vorgaben erzielt wird,

7)      das Bewerbungsprozedere einfacher und bedienerfreundlicher gestaltet wird.

8)      geprüft wird, ob die Aufnahme in den Polizeidienst mit einer Befreiung vom Wehrdienst verknüpft werden kann.

9)      Eine bessere Ausstattung der Dienststellen mit (mobilen) PC-Arbeitsplätzen, ein Ausbau der Leitungskapazitäten und die Installation von WLAN sichergestellt wird.,

10)  Die Wertigkeit der LPD Vorarlberg an die der anderen Bundeslänger angeglichen wird.

 

b.       die Punkte aus der Sicherheitsvereinbarung (Antrag Zl 22.01.243 vom 16.12.2021) zwischen Bund und Land mit Nachdruck einzufordern bzw. umzusetzen sowie im eigenen Wirkungsbereich folgende Maßnahmen zu setzen:

 

1)      im Zuge eines Modellprojektes zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, Bundespolizistinnen und –polizisten bei der Zuweisung gemeinnütziger Wohnungen stärker zu berücksichtigen;

2)      ein Modell anzubieten, das für Bundespolizistinnen und –polizisten die Nutzung des Vorarlberger Verkehrsverbundes (VVV) weiter attraktiviert;

3)      in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Inneres Kooperationsmöglichkeiten im Bereich der Kinderbetreuung mit Gemeinden und privaten Betreibern voranzutreiben;

 

Darüber hinaus befürwortet der Vorarlberger Landtag Adaptierungen betreffend die Organisation des Sicherheitsdienstes insbesondere in den Ballungsräumen, die – unter Erhalt der derzeit bestehenden Dienststellen – konkrete Erleichterungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im operativen Polizeidienst bringen (dienststellenübergreifende Synergien nutzen, etc.). Erklärtes Ziel ist dabei die Ordnung und Sicherheit in Vorarlberg umfassend gewährleisten zu können.

Zudem betont der Vorarlberger Landtag die Bedeutung eines starken funktionstüchtigen Rechtsstaates sowie einer erfolgreichen Polizeiarbeit, welche für den Erhalt und die Sicherung des sozialen Friedens in unserer Gesellschaft unabdingbar sind. Die Unterstützung der für den Staat handelnden Personen – erforderlichenfalls auch zur Umsetzung des Gewaltmonopols bei der Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt – muss sowohl von der Politik als auch von den zuständigen staatlichen Organisationsbereichen sichergestellt werden.“

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, umgehend auf die prekäre Personalsituation bei der Polizei zu reagieren und dem Nationalrat sowie dem Bundesrat umgehend eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, mit der die Besoldung der Polizist*innen gegen den Kaufkraftverlust durch die galoppierende Inflation abgesichert wird. Zudem wird der Bundesminister aufgefordert, die dringend notwendigen Verbesserungen, die durch den Vorarlberger Landtag vorgeschlagen wurden zu prüfen und soweit möglich bundesweit in Geltung zu bringen.“

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Inneres