3442/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 14.06.2023
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek,

Genossinnen und Genossen

betreffend vorgezogene Pensionsanpassung zur Abfederung der Teuerung

 

Viele Menschen können sich das Leben nicht mehr leisten. Die Regierung schaut zu und bleibt untätig. Die Teuerung in Österreich ist so hoch wie seit 70 Jahren nicht mehr. Die Preise explodieren nach wie vor. Mit zuletzt 8,8 Prozent ist die Inflation hierzulande um fast 3 Prozentpunkte höher als in Deutschland, der Abstand hat sich gegenüber April sogar vergrößert. Spanien hatte im Mai sogar nur mehr 3,2 Prozent. Österreich bleibt weiter das Land mit einer der höchsten Inflationsraten in der Euro-Zone. Die Preise steigen seit Monaten rasant an, von Mai 2021 bis Mai 2023 um 17 Prozent.

Besonders hart betroffen von dieser enormen Teuerung sind viele Pensionistinnen und Pensionisten. Die Altersarmut steigt! Daher muss jetzt dringend etwas geschehen! Die Pensionist:innen dürfen nicht allein gelassen werden, denn sie schaffen es nicht, die enormen Höchst-Preise für Energie, Wohnen und Lebensmittel zu finanzieren.

Es ist daher dringend erforderlich die Pensionsanpassung für 2024 teilweise vorzuziehen. Die Anpassung für das kommende Jahr wird rund 10 Prozent betragen. Es sollte daher mit Juli 2023 eine vorgezogene Pensionsanpassung von 5 Prozent erfolgen und eine weitere Anpassung von 5 Prozent ab 1. Jänner 2024.

Diese vorgezogenen Pensionsanpassung ist notwendig, wenn die Kaufkraft der Pensionen gesichert werden soll und damit Österreichs Pensionist:innen Respekt und Achtung entgegengebracht wird und sie in die Lage versetzt werden, sich das Leben wieder leisten zu können!

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage für eine vorgezogene Pensionsanpassung 2024 in Höhe von zumindest 5 Prozent ab 1. Juli 2023 zur Beschlussfassung zu übermitteln.“

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales