3444/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 14.06.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Befristete Arbeitsverhältnisse als Hürde für Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld

 

Wenn sich Eltern dafür entscheiden, ein Kind zu bekommen, dann bedeutet dies nicht nur Freude und Erfüllung, sondern leider auch Bürokratie, Anträge und auch massive Einkommenseinbußen. Als Ausgleich gibt es neben dem pauschalen Kinderbetreuungsgeld, das eine Anerkennung für Betreuungsleistungen darstellt, das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld, das ein Ersatz für den resultierenden Verdienstentgang ist. Grundsätzlich nachvollziehbar sind hier die Bedingungen und Grenzen für den Bezug, wie beispielsweise die Mindestdauer in einem der Schwangerschaft vorhergehenden Anstellungsverhältnis. Probleme ergeben sich hier allerdings, wenn eine Schwangerschaft aufgrund teilweise prekärer Arbeitsverhältnisse den Bezug des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes verhindert - wie beispielsweise bei Kettenverträgen.

Seit Jahren werden Kettenverträge an Universitäten (1) oder auch an Schulen (2) abgeschlossen und natürlich auch noch in vielen weiteren Bereichen. Grundsätzlich ist man sich mittlerweile einig, dass zu viele Kettenverträge hintereinander den Arbeitnehmerschutz untergraben. Das kann auch so weit gehen, dass einzelne Personen ihre Verträge innerhalb eines Jahres mehrmals erneuert bekommen. Es ist nicht auszuschließen, dass selbst bei kurzen Kettenverträgen diese gemeinsam zählen, sodass die nötigen 182 Tage für den Bezug des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes (3) erreicht werden können. Mit Pech können solche Arbeitsverträge aber just vor der Geburt oder während der Zeit des Mutterschutzes enden, was es für die werdenden Mütter unmöglich macht, das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld zu beantragen. Zusätzlich führt eine Schwangerschaft in solchen Anstellungsverhältnissen häufig dazu, dass Frauen nach der Geburt beziehungsweise dem Mutterschutz anders als in regulären Anstellungsverhältnissen kein Rückkehrrecht in den Beruf haben.

Aus Bürgerkontakten sind dem NEOS Parlamentsklub genau solche Beispiele von Familien und Müttern bekannt. Betroffene werden durch diese Regelung gezwungen, anstelle des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes das niedrigere pauschale Kinderbetreuungsgeld zu wählen. Gerade in den aktuell schwierigen Zeiten der multiplen Krisen und Teuerungen ist es Eltern gegenüber eine Ungerechtigkeit, dass Untergrabungen des Arbeitsrechtes auch noch zu Ungerechtigkeiten im Sozialsystem führen. Beschwerden über Fehler bei der Vertragsgestaltung führen wiederum häufig zu langen Verfahren - aller Wahrscheinlichkeit nach würden Betroffene so also gar keinen Bezug bekommen, während die Höhe des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes noch bei Gericht diskutiert wird.

Um derartige Engpässe zu verhindern, muss es also zumindest für aufeinander folgende, befristete Anstellungsverhältnisse eine Regelung geben, die den Bezug des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes ermöglicht.

 

  1. https://science.apa.at/power-search/18243551515577662931
  2. https://www.kleinezeitung.at/service/newsticker/innenpolitik/6260187/Kritik-an-Kettenvertraegen-fuer-Junglehrer
  3. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001474

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Jugend, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Reform des Kinderbetreuungsgeldgesetzes vorzulegen, die den Bezug des Einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes auch bei einem Vertragsende von aufeinanderfolgenden, befristeten Arbeitsverhältnissen während des Mutterschutzes ermöglicht."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Familie und Jugend vorgeschlagen.