Eingebracht am 14.06.2023
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Elisabeth Feichtinger, BEd, BEd, Cornelia Ecker,
Genossinnen und Genossen
betreffend "Einsatz auf EU-Ebene für strengere Herkunftskennzeichnung von Honigmischungen aus EU- und Nicht-EU-Ländern"
Honig ist eines der ältesten Nahrungsmittel, das bereits in der Steinzeit als natürliches Süßungsmittel genutzt wurde. Jeder Honig besitzt ein eigenes „Pollen-Profil". Durch die Analyse der Pollen des Honigs kann auch eine Überprüfung der geografischen Herkunftsangabe stattfinden. Die Analyse zeigt auch Pestizidbelastungen, Erzeugung im Labor oder unreife Ernte des Honigs an - wie sie in vielen Nicht-EU-Ländern praktiziert werden.
Wenn österreichische Konsument:innen Mischhonig kaufen, können sie nicht sicher sein, in welchem Verhältnis dieser Honig zusammengesetzt ist. Bisher gilt für die Kennzeichnung: Wenn Honig aus der EU mit Importhonig vermengt wird, muss dies nur allgemein auf der Verpackung angegeben sein als „Mischung von Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern“.
Theoretisch
können kleine Mengen EU-Honig mit einem Großteil
billiger Importe vermengt werden, ohne dass Verbraucherinnen
und Verbraucher dies genau nachvollziehen können. Für die Konsumentinnen
und Konsumenten ist der Anteil an EU-Honig in Mischhonigen derzeit nicht
ersichtlich.
Bereits seit 2021 wird gefordert,
dass Österreich sich auf EU-Ebene einsetzt, diese Mängel zu beheben
und somit auch die Wettbewerbsfähigkeit
der EU-Imkerinnen und -imker auf dem
internationalen Markt stärkt. In Zukunft muss es eine Regelung
für Mischhonige geben, welche die Ausweisung der genauen
Prozentanteile und die Herkunftsländer am Etikett leicht lesbar vorschreibt.
Nach einem aktuellen Bericht der Europäischen Kommission stehen nunmehr 46 Prozent des in die EU importierten Honigs unter Verdacht, mit Zuckersirup verunreinigt zu sein. Die Prüfung unter Leitung des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) hat „massiven Betrug“ bei den Inhaltsstoffen nachgewiesen. Der Honig wird hierbei mit der Beimischung gestreckt, um größere Mengen verkaufen zu können - und dies zu geringeren Preisen. Dieser alarmierende Bericht des heurigen Jahres, erfordert rasches Handeln der Politik. Die unlauteren Praktiken bedrohen die regionale Imkerkultur.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, wird aufgefordert, sich auf EU-Ebene für eine strengere Herkunftskennzeichnung bei Honig einzusetzen, um die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Imkerinnen und Imker zu stärken und eine Täuschung der Konsument:innen zu verhindern."
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft