3451/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 14.06.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Digitale Lernmittel gleichwertig in die Schulbuchaktion aufnehmen

Die Schulbuchaktion versorgt seit 1972 Schülerinnen und Schüler mit kostenlosen Schulbüchern. Für das Schuljahr 2023/24 wird das Schulbuchaktion-Budget um 7,4 Mio. auf 138 Mio. Euro steigen, wie das Familienministerium in einer Aussendung angekündigt hat. Die Zusatzmittel sollen vor allem der Volksschule, dem neuen Schulfach Ethik und der Digitalisierung zugute kommen. Familienministerin Susanne Raab und Bildungsminister Martin Polaschek hoben in einer gemeinsamen Aussendung vor allem die Stärkung des digitalen Lernens hervor. 

Von einer Gleichberechtigung gedruckter und digitaler Lernmittel kann allerdings keine Rede sein. Approbiert werden nur gedruckte Bücher und ihre E-Book-Versionen, die im Wesentlichen PDFs mit Links sind und damit weit hinter den Möglichkeiten digitaler Lernmittel zurück bleiben. Webbasierte Lernmittel und Lern-Apps können nur im Rahmen der "Unterrichtsmittel eigener Wahl" bezogen werden, die auf 15% des Schulbuchbudgets beschränkt und auch organisatorisch und zeitlich der Schulbuchbestellung nachgelagert sind. 

Interaktive digitale Lernmittel haben zahlreiche Vorteile, wie beispielsweise das unmittelbare Feedback bei Übungen, die Individualisierung der Aufgabenstellungen und Schwierigkeitsgrade, steuerbare Animationen, motivierende "Gamification" sowie die den leichteren fächerübergreifenden Einsatz, der sich daraus ergibt dass auch einzelne Module statt ganzer Bücher in Anspruch genommen werden können. Die fortgesetzte Bevorzugung statischer Lernmittel verhindert, dass Lehrer:innen und Schüler:innen von diesen Vorteilen voll profitieren können. 

Insgesamt ist das Engagement Österreichs für die Digitalisierung und Modernisierung der Schulbildung ausbaubar. Der Europäische Rechnungshof hat vor kurzem einen Sonderbericht zur Digitalisierung von Schulen veröffentlicht, siehe https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR-2023-11/SR-2023-11_DE.pdf. Österreich hat offenbar nicht einmal die Fragebögen übermittelt, wie etwa unter Punkt 20 ("Die österreichischen Schulen hat der Hof nicht befragt, da die nationalen Behörden beschlossen hatten, den Hof bei der Übermittlung der entsprechenden Fragebögen an die Schulen nicht zu unterstützen.") und unter Punkt 77 ("In Österreich verfügten die Behörden nur über veraltete Informationen, da sie die Schulen seit Beginn der COVID[1]19-Pandemie nicht befragt hatten.") festgehalten wird. 

Angesichts des großen Aufholbedarfs Österreichs in Sachen digitaler Didaktik - bspw. im Vergleich zu Estland und anderen europäischen und außereuropäischen Ländern - sollten die Mittel der Schulbuchaktion nicht länger den Einsatz statischer Lernmittel (Bücher und E-Books) bevorzugen, sondern gleichermaßen für interaktive digitale Lernmittel (z.B. Web- oder App-basierte Lernmittel) verwendet werden können. Diese Lernmittel bzw. Bildungsmedien sollten auf einer einheitlichen bildungstechnischen Infrastruktur (in Form einer DSGVO-konformen Cloudlösung für kollaboratives Arbeiten) allen Bundes- und Landesschulen zur Verfügung gestellt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, sowie die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien, werden aufgefordert dafür Sorge zu tragen,

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.