3452/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 14.06.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Umsetzungsberichte zu NAP Behinderung 1+2

Der Nationale Aktionsplan Behinderung (NAP) 1 war von 2012 bis 2020 angesetzt, ist aber de facto erst Ende 2021 ausgelaufen (1). Bereits 2020 fand jedoch im Auftrag des Sozialministeriums von der Universität Wien eine umfassende Evaluierung statt - diese war zwar weitestgehend negativ (2), ein Umsetzungsbericht für den NAP 1 vonseiten des Sozialministerium ist - wie bei anderen Nationalen Aktionsplänen üblich - bis dato jedoch trotzdem nicht erschienen. Auch der extra dafür eingerichteten NAP-Begleitgruppe für das Jahr 2021 ist der Bericht bis heute nicht präsentiert worden.

Ferner gibt es bisher keinen Umsetzungsbericht bzw. keine Zwischenevaluierung des NAP 2 (2022-2030) für das Jahr 2022, obwohl es diesbezüglich in der Präambel heißt:

"Nicht zuletzt soll auch die Erfolgsmessung des NAP durch zahlreiche Indikatoren gesteigert, der Zielerreichungsgrad kontinuierlich wissenschaftlich evaluiert und die Datenlage im Behindertenbereich durch zusätzliche und genauere Statistiken auf Basis einer dauerhaften intensiven Zusammenarbeit mit der Statistik Austria transparenter werden." (3)

Im NAP 2 wird außerdem als Zielsetzung eine "Vorlage des jährlichen NAP-Bewertungsberichts der wissenschaftlichen Begleitung des NAP Behinderung“ angekündigt. Weder wurde der Bericht für 2022 vorgelegt noch dürfte bisher die wissenschaftliche Begleitung beauftragt worden sein.

  1. https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Menschen-mit-Behinderungen/Nationaler-Aktionsplan-Behinderung.html
  2. https://www.behindertenarbeit.at/84925/evaluierung-des-nap-behinderung-2012-2020-ein-dokument-des-scheiterns/
  3. https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=521&attachmentName=NAP_Behinderung_2022-2030_pdfUA.pdf

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, den Umsetzungsbericht für den NAP Behinderung 1 sowie den ersten Umsetzungsbericht für das Jahr 2022 für den NAP Behinderung 2 so schnell wie möglich zu veröffentlichen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.