3456/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 14.06.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Dr. Martin Graf
und weiterer Abgeordneter
betreffend Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in der ÖH
Mit nur 21,2 Prozent Beteiligung an der letzten Wahl zur Österreichischen Hochschülerschaft bleibt diese weiter in einem Legitimationsnotstand. An manchen Universitäten gehen praktisch nur mehr die Kandidaten wählen. Offensichtlich besteht seitens der meisten Studierenden keinerlei Interesse an einer politischen Studentenvertretung. Es ist deshalb an der Zeit, die gesetzliche Pflichtmitgliedschaft zu beenden. In einer modernen Gesellschaft ist eine Zwangsvertretung nicht mehr notwendig. Die Österreichische Hochschülerschaft soll sich an der Gewerkschaft orientieren, die ihre Mitglieder durch entsprechende Leistungen davon überzeugen muss, freiwillig dieser Organisation beitreten und angehören zu wollen.
Insbesondere die Ausweitung der Pflichtmitgliedschaft für Studenten an Fachhochschulen, Privatuniversitäten und Pädagogischen Hochschulen hat sich als absolut sinnwidrig erwiesen. In diesen Bildungseinrichtungen gehen nicht einmal mehr die Funktionäre wählen. Darüber hinaus gibt es auf vielen dieser Einrichtungen keine echte Wahl, da nur mehr Einheitslisten kandidieren.
Beispiele absurd niedriger Wahlbeteiligung sind:
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Danube Private University |
8 Stimmen |
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Universität für Weiterbildung Krems |
24 Stimmen |
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Privatuniversität Schloss Seeburg |
10 Stimmen |
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Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten |
18 Stimmen |
Auch die NEOS haben eine Abschaffung der ÖH-Zwangsmitgliedschaft bereits 2015 in einem Antrag gefordert:[1]
Die Bundesregierung, und im Besonderen der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, wird aufgefordert dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, indem die Mitgliedschaft ordentlicher Studierender an den jeweiligen Hochschülerinnen - und Hochschülerschaften auf freiwilliger Basis anhand eines Opt-Out Systems geregelt wird.
Eine Ur-Abstimmung, wie sie auch schon von der ÖVP-Studentenorganisation gefordert wurde, ist nicht zielführend, wenn bei dieser wiederum nur Funktionäre abstimmen. Deshalb muss der Gesetzgeber einschreiten und das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 entsprechend novellieren.
Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissen-schaft und Forschung, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes 2014 vorzulegen, in der unter anderem die Mitgliedschaft in der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft neu geregelt wird, sodass Studierende an den jeweiligen Bildungseinrichtungen nicht per Gesetz Mitglied in dieser sind.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss ersucht.