3459/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 14.06.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak

und weiterer Abgeordneter

betreffend Forderungskatalog der Österreichischen Gesellschaft für Nephrologie

 

 

Die Österreichische Gesellschaft für Nephrologie hat folgenden Forderungskatalog an die Verantwortungsträger in der österreichischen Gesundheitspolitik gerichtet:

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Als Vertreter der österreichischen Gesellschaft für Nephrologie (ÖGN) wenden wir uns an Sie, um im Rahmen der aktuellen Finanzausgleichsverhandlungen auf ein äußerst dringliches Anliegen aufmerksam zu machen: Die Behandlung nierenkranker Menschen hat in den letzten wenigen Jahren einen Paradigmenwechsel erlebt. Wir sind erstmals in der Lage das Fortschreiten der häufigsten Nierenerkrankungen mit optimaler Behandlung so weit zu verzögern, dass ein Dialysebeginn deutlich verzögert oder gar nicht notwendig wird und das erhöhte Sterberisiko drastisch gesenkt wird!

 

Nierenerkrankungen sind sehr häufig, etwa 10 % der Bevölkerung sind betroffen. Leider wird dem überwiegenden Teil der Betroffenen eine rechtzeitige Behandlung vorenthalten, da die entsprechende nephrologische Versorgung im niedergelassenen Bereich nahezu komplett fehlt und Patient:innen viel zu spät im Krankenhaus vorstellig werden. Die fehlende Finanzierung aus einer Hand erschwert eine konstruktive Abstimmung der dringend notwendigen nephrologischen Versorgungsangebote.

 

Die fast ausschließlich spitalsbezogene Diagnostik und Therapie von Patient:innen mit Nierenerkrankungen ist aufgrund der Höhe der Patient:innen- und Fallzahlen und der Wichtigkeit der frühen Diagnosestellung nicht mehr angemessen. Etwa 90% der Nephrologen arbeiten im Krankenhaus, die niedergelassene Versorgung ist somit kaum existent, was auch mit der fehlenden Abrechenbarkeit zusammenhängt – derzeit ist KEINE nephrologische Leistung im Tarifkatalog abgebildet. Die 22 nephrologischen Spitalsambulanzen in Österreich versorgten zuletzt 20.500 Patient:innen (103.600 Fälle) pro Jahr. Das entspricht nur ca. 17% der in Österreich zu erwartenden Zahl nierenkranker Patient:innen. Damit wird jährlich hunderttausenden Patient:innen eine frühe nephrologische Diagnostik und Therapie vorenthalten! Die Sterblichkeit für Patient:innen mit chronischer Nierenerkrankungen liegt höher als mit nicht-metastasierendem Krebs! Die Lage ist prekär und bedarf Lösungen!

 

Schon jetzt gibt es auch zunehmend Engpässe in der intramuralen nephrologischen Versorgung im Rahmen der Krise durch fehlendes Fachpersonal wie z.B. Dialyse-Pflege. Diese Situation wird durch die starke Zunahme der Prävalenz von Nierenerkrankungen in einer alternden Gesellschaft größer werden.

Wir fordern Sie auf, nun Schritte zu setzen, die eine grundlegende Umstrukturierung und Ambulantisierung der nephrologischen Versorgung in Österreich gewährleisten.

 

Konkret schlagen wir vor, dass folgende Maßnahmen umgesetzt werden müssen:

 

1.              Implementierung eines abgestuften nephrologischen Versorgungskonzeptes durch relevante, abrechenbare nephrologische Honorarleistungen von den niedergelassenen Allgemeinmediziner:innen bis zu Nephrolog:innen im Spital,

2.              Erweiterung der Versorgung nierenkranker Menschen durch zusätzliche niedergelassene Nephrolog:innen mit Kassenvertrag in sinnvoller Zahl, um aktuelle und zu erwartende Patient:innen-/Fallzahlen adäquat zu betreuen (effizientere Erstdiagnose, spezifische Behandlung und Monitoring, Planung der Nierenersatztherapie sowie Betreuung von transplantierten Patient:innen auch außerhalb des Spitals),

3.              Adaptierung der Planung und Zahl spitalsbezogener Nephrolog:innen sowie ambulanter Dialyseplätze an die zu erwartenden Patient:innen-/Fallzahlen

 

Diese Maßnahmen sind klar notwendig, um eine adäquate, leitlinien-gerechte Versorgung aller Betroffenen sicherzustellen und um eine weitere Verschlechterung der Versorgung abzuwenden.

 

Schlussfolgerung

 

Insgesamt ist eine grundlegende Neustrukturierung und Ambulantisierung der nephrologischen Versorgung notwendig, um eine adäquate Gesundheitsversorgung nierenkranker Menschen in unserem Land zu erreichen und in der Folge das Gesundheitssystem zu entlasten sowie immense Gesundheitskosten einzudämmen.

 

Wir hoffen, dass Sie unsere Forderungen ernst nehmen und die aktuellen Finanzausgleichsverhandlung als Gelegenheit nützen einen Meilenstein für die Gesundheit aller Österreicher:innen zu setzen. Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung, um die nephrologische Versorgung in unserem Land gemeinsam zu verbessern.

 

Als FPÖ-Fraktion im österreichischen Parlament unterstützen wir diese Forderungen und laden mit dem nachfolgenden Antrag die anderen Fraktionen ein, die Österreichischen Gesellschaft für Nephrologie in ihrem Bemühen, die Rahmenbedingungen für die österreichischen Patienten in diesem Bereich nachhaltig zu verbessern, zu unterstützen.

 

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgendes Maßnahmenpaket zur nachhaltigen Verbesserung der nephrologische Gesundheitsversorgung beinhaltet:

1.    Die Implementierung eines abgestuften nephrologischen Versorgungskonzeptes durch relevante, abrechenbare nephrologische Honorarleistungen von den niedergelassenen Allgemeinmedizinern bis zu Nephrologen im Spital,

2.    Die Erweiterung der Versorgung nierenkranker Menschen durch zusätzliche niedergelassene Nephrologen mit Kassenvertrag in sinnvoller Zahl, um aktuelle und zu erwartende Patienten-/Fallzahlen adäquat zu betreuen (effizientere Erstdiagnose, spezifische Behandlung und Monitoring, Planung der Nierenersatztherapie sowie Betreuung von transplantierten Patienten auch außerhalb des Spitals),

3.    Die Adaptierung der Planung und Zahl spitalsbezogener Nephrologen sowie ambulanter Dialyseplätze an die zu erwartenden Patienten -/Fallzahlen.“

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Gesundheitsausschuss zuzuweisen.