3471/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 14.06.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Melanie Erasim,

Genossinnen und Genossen

 

Betreffend: Neue Beherbergungsformen fördern und nachhaltigen Tourismus absichern

 

Durch die pandemiebedingten Lockdowns haben sich die Erholungsbedürfnisse und das Freizeitverhalten der Menschen in kurzer Zeit verändert. Der Trend zum nachhaltigen und naturnahen Tourismus hat sich dabei weiter verstärkt. Aber auch die Privatheit wird zunehmend wichtiger und als zentrale Bedingung einer Buchung angesehen. Diese Veränderungen werden nicht unerhebliche Herausforderungen an die Beherbergungsbranche stellen und neue Tourismusangebote hervorbringen (müssen).

Tourismusexperten gehen davon aus, dass alternative Beherbergungsformen an Bedeutung gewinnen werden. „Dazu zählen Serviced Apartments, Chalets und Airbnb. Insbesondere naturnahe Beherbergungskonzepte werden gesucht: Tiny Houses, Almhütten, Baumhäuser, Glamping-Konzepte sowie Treehouse-Hotels.“[1] All dies ist bereits jetzt als Bestandteil des Trends zu einem naturnahen Leben anzusehen, die Fragen, die sich allerdings nun stellen, sind, welche Auswirkungen dies auf die Beherbergungsbranche insgesamt haben wird. Dabei ist sowohl das traditionelle Hotellerie Gewerbe, als auch für das Gastgewerbe insgesamt angesprochen. Nicht zu vergessen wird jedoch sein, dass gesamtheitliche Konzepte erstellt werden müssen, da Fragen zu „Serviced Apartments, Chalets und Airbnb“ auch im Bereich der Wohnungspolitik, der Gesundheitsversorgung etc. beantwortet werden müssen. Die Veränderung vom servicierten Gast zu kürzer oder länger verweilenden Mit-Bürger:innen, welche auf die Infrastruktur der Gemeinden zugreifen können und auch können müssen, wird eine gesamtgesellschaftliche Antwort erfordern.

Sicher ist, dass die einzelnen Gemeinden nicht alleine gelassen werden dürfen und genauso sicher ist, dass ein föderalistischer Regelungs-Fleckerlteppich kontraproduktiv sein wird. Der Bund wird gefordert sein, seiner Lenkungsaufgabe durch die Erstellung von Konzepten, die mit der Einbindung der Bundesländer und Gemeinden einheitliche Lösungen ergeben.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus werden – im Interesse der positiven Entwicklung des österreichischen Tourismus - aufgefordert, als ersten Schritt der Konzepterstellung, eine Studie über die notwendigen Antworten auf die neuen Beherbergungsformen in allen Bereichen der Gesellschaft in Auftrag zu geben und auf diesen Grundlagen einen politischen Maßnahmenvorschlag zu erarbeiten. Die Studie ist bis spätestens 31.12.2023 dem Nationalrat vorzulegen.“

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Tourismusausschuss vorgeschlagen.



[1] https://tourismusberatung.prodinger.at/2021/12/29/tourismus-ausblick-2022