3472/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 14.06.2023
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Melanie Erasim, MSc

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Förderungsvergabe der öffentlichen Hand an touristische Betriebe unter der Auflage der Existenz eines Betriebsrats im Betrieb gemäß dem Arbeitsverfassungsgesetz

 

Trotz des österreichischen Arbeitsverfassungsgesetzes und der Bemühungen der fachspezifischen Gewerkschaften ist die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer:innen  immer noch mit Kündigungen aufgrund von Betriebsratsgründungen konfrontiert. In diesem Jahr sorgten in der Tourismusbranche vor allem die Geschehnisse in den beiden Salzburger Hotels der Hyperion-Hotelgruppe (beim Salzburger Hauptbahnhof und im Salzburger Andräviertel) für Aufsehen.

Im ORF wurde darüber berichtet, dass der Konflikt seit dem 21. März die Fachgewerkschaft beschäftigt. Der Vertreter der Gewerkschaft vida erklärt dazu: „Am 21. März haben wir mit den Unterstützern die Einberufung der Betriebsversammlung ausgesprochen. Und die Unterstützer haben das Schriftstück der Geschäftsleitung übergeben. Mit der Übergabe an die Geschäftsleitung oder den Hoteldirektor, die da stattgefunden hat, wurden die ersten Unterstützer gebeten, das Haus zu verlassen – mit einer Kündigung.“[1] Das bedeutet, dass am Tag der Kundmachung zur Einberufung der dazu notwendigen Versammlung Beschäftigte vom lokalen General Manager nicht nur gekündigt wurden. Über sie wurde zudem auch ein sofortiges Betretungsverbot verhängt.[2] Vertreter der Fachgewerkschaft vida zeigten sich daraufhin mehr als besorgt: „Dieses Verhalten ist extrem irritierend. Engagierte, erfahrene Mitarbeiter werden gekündigt, weil sie ihr Recht auf Mitbestimmung im Betrieb ausüben wollen.“[3]

Die Tragweite der Kündigungen aufgrund der Betriebsratsgründung unterstreicht der Anwalt der Arbeitnehmer:innen. Er betont: „Die Kündigung aus Anlass der Einberufung einer Betriebsversammlung, gar der Initiierung eines Betriebsrates – das ist ein verbotenes, ein verpöntes Kündigungsmotiv nach dem Arbeitsrecht. Und deshalb sind diese Kündigungen unwirksam erfolgt. Nachdem von der Betriebsleitung kein Einlenken zu erwarten war, wurden die Klagen dazu bereits eingebracht.“[4]

Das erste Urteil in diesem Rechtsstreit erfolge am 27. April 2023. Das Arbeits- und Sozialgericht hob die Kündigung eines Rezeptionisten durch das „H+“-Hotel in Salzburg auf.[5] Mitte Mai wurden weitere Kündigungen aufgehoben. „Für uns war sofort klar, dass wir hier rechtliche Schritte setzen, und das Gericht hat uns Recht gegeben. Die Kündigungen wurden aufgehoben und daher sind die Mitarbeiter:innen immer noch in einem aufrechten Dienstverhältnis,“[6] wurde von der Gewerkschaft vida betont. Die weiteren Schritte werden am 16. Juni 2023, um 13.30 Uhr, durch eine Betriebsversammlung in der Arbeiterkammer Salzburg mit der die Betriebsratswahl vorbereitet wird gesetzt. Der Betriebsrat wird danach bei der Hotelkette THR Salzburg Hotelbetriebs- und Management GmbH gegründet werden.

Diese Vorgangsweise der schwarzen Schafe der Tourismusbranche schaden nicht nur der gesamten Branche, sondern versuchen, alle in diesem Bereich tätigen Arbeitnehmer:innen einzuschüchtern und das Arbeitsrecht aus den Angeln zu hebeln. Es ist langwierig gegen diese Machenschaften vorzugehen, allerdings müssen Betriebe, die dem Arbeitsrecht gelinde gesagt skeptisch bzw. kreativ gegenüberstehen nicht von der öffentlichen Hand gefördert werden.

 

Aus den angeführten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat so rasch wie möglich, ein Konzept vorzulegen, dass Förderungen der öffentlichen Hand und durch sie beauftragte Institute an touristische Betriebe nur unter der Auflage der Existenz eines Betriebsrates gemäß dem Arbeitsverfassungsgesetz im zu fördernden Betrieb gewährt werden können.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Tourismusausschuss vorgeschlagen.



[1] https://salzburg.orf.at/stories/3200752/ (pt. 10.06.2023).

[2] Vgl. https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230330_OTS0031/salzburger-h-hotels-verhindern-betriebsratsgruendung-mit-kuendigungen (pt. 10.06.2023).

[3] Ibid.

[4] https://salzburg.orf.at/stories/3200752/ (pt. 10.06.2023).

 

[5] Vgl. Vor Gericht - Kündigung wegen Betriebsratsgründung unzulässig | krone.at (pt. 10.06.2023).

[6] https://www.vida.at/cms/S03/S03_999_Suche.a/1342675783000/betriebsratswahl-bei-h-hotel (pt. 13.6.2023)