3482/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 05.07.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Keine Haushaltsabgabe für schwer hörbehinderte oder gehörlose Personen

 

Anfang Juli wird die Novelle des ORF-Gesetzes beschlossen. Darin werden nicht nur die digitalen Möglichkeiten für den ORF erweitert, sondern auch die Finanzierung von der GIS-Gebühr auf eine Haushaltsabgabe umgestellt. Vergessen wurde jedoch darauf, sich die Richtlinien für die Befreiung von der Haushaltsabgabe noch einmal anzusehen. Geregelt wird die Befreiung von der Beitragspflicht im privaten Bereich in Artikel 2, §5. Man würde vermuten, dass gehörlose und schwer hörbehinderte Personen von der Haushaltsabgabe befreit sind. Leider ist dies nicht der Fall. Um eine Befreiung zu erhalten, dürfen die Betroffenen nämlich auch nicht zu viel verdienen: Ihr Einkommen darf nicht mehr als 12% über dem für die Ausgleichszulage festgesetzten Richtsatz liegen (§5 (2)). Dies führt zu der kuriosen Situation, dass der ORF zwar nicht 100% barrierefrei ist (worauf der Österreichische Behindertenrat immer wieder hinweist), Menschen mit schwerer Hörbehinderung, die zu viel verdienen, dennoch für einen Service zahlen müssen, den sie nur sehr eingeschränkt nutzen können. Dies muss geändert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, §5 in Artikel 2 des neuen ORF-Gesetzes so zu ändern, dass Personen, die gehörlos oder schwer hörbehindert sind, unabhängig von ihrem Einkommen, jedenfalls von der Haushaltsabgabe befreit sind."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.