3483/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 05.07.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Aktives Eintreten für Gleichstellungsziele in der Entwicklungskooperation in Uganda

 

Uganda ist seit 1992 ein Fokusland der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit. Diese hat wirtschaftliche, aber auch politische und soziale Komponenten. So schreibt die ADA auf ihrer Webseite:

"Die Austrian Development Agency (ADA) unterstützt Entwicklungsländer dabei, Menschenrechte zu achten und zu wahren und eine lebendige Zivilgesellschaft zu fördern. ... Die Austrian Development Agency verfolgt in ihrer Arbeit einen menschenrechtsbasierten Ansatz, der die Basis für all ihre Unterstützungsmechanismen bildet. Er wird in allen Phasen der Planung und Umsetzung von Programmen und Projekten sowie im politischen Dialog angewendet. Die Universalität und Unteilbarkeit von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen sowie bürgerlichen und politischen Rechten sind dabei grundsätzliche Prinzipien." (https://www.entwicklung.at/themen/governance-menschenrechte-migration)

In Uganda macht die österreichische Entwicklungshilfe dabei keine Fortschritte. Bereits 2014 wurde im Hohen Haus ein Antrag (224/UEA) auf Sanktionen gegen Uganda wegen neuer, extremer Gesetze gegen LGBTIQ+ Personen behandelt. Der 2014 Anti-Homosexuality Act verschärfte bestehende Verbote gegen Homosexualität, und belegte sie mit Strafen von bis zu 14 Jahren Haft oder sogar der Todesstrafe. Uganda war stolz auf die härtesten Homosexuellengesetze der Welt. 

Gesetzesantrag 224/UEA wurde von NEOS und Grünen unterstützt, scheiterte aber dennoch im Nationalrat. Nach harscher Kritik und Sanktionen durch die USA, die Entwicklungsgelder einfroren, Politiker:innen aus Uganda die Einreise in die USA verweigerten und Organisationen in der LGBTIQ+ Community aktiv unterstützten, annullierte das Höchstgericht das Gesetz schließlich aufgrund eines prozeduralen Fehlers, der nicht korrigiert wurde. Die prinzipientreue Position der USA zeigte Wirkung. 

Erst fünf Jahre später, 2019, machten Puritaner in Uganda einen weiteren Versuch, ihnen nicht gefällige Sexualität zu kriminalisieren, doch Präsident Yoweri Museveni lehnte das 2019 Sexual Offenses Bill auch aus Angst vor außenpolitischen Konsequenzen ab. 

Erst jetzt wurde der Anti-Homosexuality Act 2023 im Parlament verabschiedet und auch am 26. Mai von Museveni unterschrieben. Die neue Diskriminierungslegislatur orientiert sich an an der 2014 gescheiterten, mit bis zu lebenslangen Haftstrafen bis hin zur Todesstrafe für Homosexuelle. 

Der österreichische Zugang zu Geschlechtergleichstellung und Menschenrechten ist in dieser Gesetzgebung nicht verwirklicht. Insofern ist der von der ADA vorangetriebene Zugang gescheitert. Uganda bewegt sich nach Jahren der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit eher in Richtung Mittelalter als hin zum modernen Rechtsstaat mit Grundrechten für alle und Minderheitenschutz. Auch im Bereich der politischen Freiheiten sind Fortschritte in Uganda nicht feststellbar. 

Sanktionen haben 2014 Wirkung gezeigt; auch 2019 war die Sorge um die internationale Reaktion eine treibende Kraft bei der Ablehnung weiterer Diskriminierung sexueller Minderheiten. Die österreichische Bundesregierung lehnt Sanktionen aber mit Verweis auf deren Aussichtslosigkeit ab. In diese Richtung gehende Anträge wurden von der Grünen Regierungsfraktion vertagt oder abgelehnt (während die Grüne Opposition 2014 noch Mitantragstellerin war). 

Die ADA vergibt gegenwärtig Mittel in Uganda in den Themenbereichen 
Staat und Zivilgesellschaft - 64,4%
Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft - 23,8%
Humanitäre Hilfe - 8,8%
Soziale Infrastruktur und Dienste - 1,3%
Umweltschutz - 1,1%
Landwirtschaft  - 0,7%

Unter anderem unterstützt die ADA die Democratic Governance Facility, und verwaltet dabei die Mittel nicht nur der österreichischen Steuerzahler:innen, sondern auch Zuwendungen von Dänemark, den Niederlanden, Großbritannien, Norwegen, Schweden, Irland und der EU. Nachdem die Bundesregierung Sanktionen ablehnt, aber wohl kaum die menschenrechtliche Entwicklung in Uganda mit den Zielen der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit vereinbaren kann, und nachdem der U.S. Zugang, NGOs im Bereich der LGBTIQ+ Rechte zu unterstützen in den Jahren nach 2014 erfolgreich war, 

stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die österreichische Bundesregierung, und insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, möge österreichische EZA-Mittel aus dem Themenbereich "Staat und Zivilgesellschaft" in Uganda zur Unterstützung von zivilgesellschaftlichen Organisationen im Bereich der Unterstützung von sexuellen Minderheiten verwenden, und mit den Partnern in der Democratic Governance Facility ein Projekt zur Wahrung der Rechte von sexuellen Minderheiten erarbeiten und mit gemeinsamen Mitteln finanzieren."  

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.