349/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 27.02.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Trennung Straflegistik- von Weisungssektion im Justizministerium
Über lange Jahre bestand im Bundesministerium für Justiz eine Sektion für Einzelstrafsachen, welche auch als Weisungssektion gegenüber den staatsanwaltschaftlichen Behörden (§ 29 StAG) fungierte und eine davon getrennte Sektion für Strafrechtslegistik.
Die Aufteilung der beiden strafrechtlichen
Materien, von denen jede für sich ein außerordentlich großes
Aufgabengebiet umfasst, hatte sich in hohem Maße bewährt.
Unter Bundesministerin Mag.a Claudia Bandion-Ortner wurden die beiden Sektionen
zu einer einzigen Sektion „Strafrecht“ unter einem Sektionschef
zusammengefasst, was in Lehre und Praxis auf erhebliche Kritik stieß.
Diese organisatorische Zusammenlegung in eine einheitlichen Strafrechtssektion hat sich – wie man in den letzten Jahren beobachten konnte – nicht bewährt. Im Interesse der Strafrechtspflege soll zum System der getrennten Organisationseinheiten zurückgekehrt werden, wie dies vor der Zusammenlegung der beiden Sektionen der Fall war.
Durch die Änderung soll wieder eine möglichst hohe Unabhängigkeit jener Organisationseinheit sichergestellt werden, die für sensiblen Angelegenheiten der staatsanwaltschaftlichen Behörden in Einzelstrafsachen zuständig ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle
beschließen:
"Die Bundesministerin
für Justiz wird aufgefordert, ehestbaldig die Geschäfts- und
Peronaleinteilung des Bundesministeriums für Justiz dahingehend
abzuändern, dass die Strafrechtslegistik auf der Sektion IV herausgelöst
und einer anderen Sektion zugeordnet wird."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.