3500/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 05.07.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Rosa Ecker

und weiterer Abgeordneter

betreffend Reparatur der „Wochengeld-Falle“

 

 

Eine Angestellte der ÖGK, die in ihrer Karenz zunächst die einkommensabhängige Variante des Kinderbetreuungsgelds bezog und nach dessen Auslaufen kein eigenes Einkommen mehr hatte, wurde kurz vor Ende der vereinbarten Karenz erneut schwanger. Da es sich dabei um eine Risikoschwangerschaft handelte, unterlag sie einem vorzeitigen Beschäftigungsverbot und konnte ihren Dienst nicht wieder antreten. Mit Beginn ihres Beschäftigungsverbots hatte sie daher weder Anspruch auf Wochengeld noch auf Entgelt.

 

Grundsätzlich haben Frauen, die während ihrer Karenz aufgrund eines Kindes erneut schwanger werden, derzeit in Österreich nur dann Anspruch auf Wochengeld, wenn sie noch Kinderbetreuungsgeld beziehen. Eine Regelung, die laut einem OGH-Erkenntnis vom August 2022 dem EU-Recht widerspricht – die schwarz-grüne Regierung hat das entsprechende Gesetz aber bis jetzt nicht repariert.

 

 

Um die finanzielle Ungleichbehandlung von Schwangeren künftig zu vermeiden, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien, wird aufgefordert, umgehend eine Regierungsvorlage vorzulegen, damit alle Frauen, die während der Karenz erneut schwanger werden, Anspruch auf Wochengeld haben.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Familie und Jugend ersucht.