3501/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 05.07.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Peter Wurm, Mag Christian Ragger

und weiterer Abgeordneter 

betreffend Ja zum Schutz des Bargeldes und der uneingeschränkten Bargeldzahlung – Nein zum Masterplan der Bargeldabschaffung in Österreich und der EU im Zusammenhang mit dem Barrierefreiheitsgesetz 2023

 

 

Die Parlamentskorrespondenz berichtete am 23. 5. 2023 über die Zielsetzungen des neues Barrierefreiheitsgesetztes folgendes:

 

In Umsetzung einer EU-Richtlinie hat die Regierung dem Nationalrat ein neues Barrierefreiheitsgesetz samt begleitenden Änderungen im Sozialministeriumsgesetz vorgelegt (2046 d.B.). Damit soll sichergestellt werden, dass bestimmte Produkte wie PCs, Smartphones, Modems, E-Reader, Smart-TV-Geräte, Spielkonsolen, Bankomaten und Fahrkartenautomaten EU-weit einheitlichen Barrierefreiheits-anforderungen entsprechen. Gleiches gilt für einschlägige Dienst-leistungen wie E-Banking, E-Commerce, E-Ticketing, Videotelefonie, Online-Messenger-Dienste, E-Books und SMS-Dienste. In Kraft treten soll das Gesetz am 28. Juni 2025, wobei für Dienstleistungen ein Übergangszeitraum von bis zu fünf Jahren vorgesehen ist. Bereits im Einsatz stehende Selbstbedienungsterminals werden außerdem noch bis 28. Juni 2040 – maximal aber bis 20 Jahre nach der ersten Ingebrauchnahme – verwendet werden können.

 

In diesem Zusammenhang stellt sich EU-weit die Frage, inwieweit beim Ankauf und der Nutzung dieser technischen Produkte und Dienstleistungen zukünftig die Verwendung von Bargeld noch möglich ist. Aktuell hat die Europäische Union mit der Einführung des Digitalen Euro einen weiteren Schritt in Richtung Abschaffung und Zurückdrängung des Bargeldes gesetzt.

 

Demgegenüber hat das EU-Mitgliedsland Slowakei den Schutz des Bargeldes in der Verfassung umgesetzt, um sich vor den finanzwirtschaftlichen Eurokraten aus Brüssel zu schützen. „Es ist sehr wichtig, dass wir uns in Zukunft gegen jegliche Anordnungen von außen zur Wehr setzen können, die darauf abzielen, den digitalen Euro als einzige Zahlungsform einzuführen“, sagte Miloš Svrček, einer der Abgeordneten, die die Verfassungsänderung einbrachten.[1]

 

Denn Barrierefreiheit und die Teilhabe an Gesellschaft und Wirtschaft durch sogenannte „vulnerable Gruppen“, ob das Menschen mit Behinderung, ältere Personen usw. sind, kann im täglichen Leben nur dann umgesetzt werden, wenn der Erhalt des Bargelds und seiner ungehinderten Nutzung weiterhin gewährleistet ist.

Der Masterplan der Bargeldabschaffung schreitet in der Europäischen Union aber offensichtlich weiter voran. Nach der Beseitigung der 500-Euro-Geldscheine geht es jetzt den 1-Cent- und 2-Cent-Münzen an den Kragen. Aus der EU-Kommission hört man, die Cent-Münzen seien unbeliebt. In Wahrheit soll im Zuge dieser Cent-Abschaffung auch gleich eine Aufrundung bei Preisen und Dienstleistungen erfolgen.

 

Alle Preise sollen auf 5-Cent-Beträge aufgerundet werden

Am Ende des Tages freut sich wieder der EU-Budgetkommissar in Brüssel, dessen Einnahmen auf der Grundlage von Steuereinnahmen der Mitgliedsländer beruhen. Steigen die Preise durch Aufrundung, dann erhöhen sich auch Mehrwertsteuereinnahmen auf Waren und Dienstleistungen. Geht es nach Brüssel, sollen alle Preise auf 5-Cent-Beträge aufgerundet werden. Das beschert in der Masse jedem einzelnen Bürger einen ordentlichen Preisschub.

 

Bereits seit 2001 gab es immer wieder Vorstöße aus der EU-Kommission und der Europäischen Zentralbank für die Cent-Abschaffung. Kritiker der EU und ihrer Bargeldpolitik sind sich einig: Am Ende des Tages will man alle Cent-Geldstücke abschaffen, wie aus gewissen Finanzwirtschaftskreisen zu hören ist. Einerseits möchte man Konsumenten und Wirtschaft in den bargeldlosen Zahlungsverkehr drängen, andererseits soll kein Produkt und keine Dienstleistung mehr billiger als 1 Euro sein.

 

Aber nicht nur die schrittweise Abschaffung des Bargeldes, sondern auch die Abschaffung der Bargeldzahlung an sich ist in Österreich und der EU ein reales Bedrohungsszenario. Die Einschränkung bzw. Abschaffung der Grund- und Freiheitsrechte während des Corona-Regimes und der parallel dazu aufgerüstete Überwachungsstaat manifestierten sich auch in der Abkehr von Bargeldzahlungen, dem Einsatz von Corona-Apps und insgesamt einer weitestgehenden Digitalisierung des Alltagslebens.

 

Bisher haben bereits zwei Volksbegehren erfolgreich viele hunderttausende Unterschriften sammeln können, um eine „uneingeschränkte Bargeldzahlung“ in Österreich bundesverfassungsrechtlich abzusichern. Eines der Volksbegehren hatte folgenden Wortlaut und bring es auf den Punkt:[2]

 

Der Gesetzgeber möge bundesverfassungsgesetzliche Maßnahmen treffen, um die Beibehaltung des uneingeschränkten Bargeldzahlungsverkehrs zu verankern. Das Bargeld ist im vollen Umfang als Zahlungsmittel und Vermögensform zu schützen, ohne Obergrenzen. Nur eine Verankerung des Bargeldes in der Bundesverfassung, gewährt die Freiheit und die Verfügbarkeit privaten Vermögens und ist als Grundrecht abzusichern.

 

Ergänzend dazu wäre eine Verpflichtung zur Bargeldannahme im Waren- und Dienstleistungsverkehr in der österreichischen Rechtsordnung vorzusehen. Nicht zuletzt wären auch die Barrierefreiheit und die Teilhabe an Gesellschaft und Wirtschaft durch sogenannte „vulnerable Gruppen“, ob das Menschen mit Behinderung, ältere Personen usw. sind, im täglichen Leben gewährleistet, wenn der Erhalt des Bargelds und seiner ungehinderten Nutzung weiterhin verfassungsrechtlich garantiert wird.

 

 

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat möge beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert sich auf österreichischer und europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass

·         die Cent- und Euro-Bargeldmünzen in ihrem aktuellen Bestand erhalten bleiben,

·         keine Aufrundung von Preisen für Waren und Dienstleistungen im Zuge der Abschaffung von Cent- und Euro-Bargeldmünzen erfolgt,

·         die Beibehaltung des uneingeschränkten Bargeldzahlungsverkehrs in Österreich und Europa verfassungsrechtlich verankert wird

·         Bargeldes als Zahlungsmittel und Vermögensform in Österreich und Europa ohne Obergrenzen verfassungsrechtloch geschützt wird

·         eine Verpflichtung zur Bargeldannahme für den Waren- und Dienstleistungsverkehr im Zusammenhang mit der grundsätzlichen Annahme von Bargeld als Zahlungsmittel verfassungsrechtlich festgelegt wird

·         und damit Barrierefreiheit sowie Teilhabe an Gesellschaft und Wirtschaft durch sogenannte „vulnerable Gruppen“, ob das Menschen mit Behinderung, ältere Personen usw. sind, im täglichen Leben durch die ungehinderte und verfassungsrechtlich geschützt Nutzung des Bargeldes garantiert werden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.



[1] https://exxpress.at/slowakei-will-keinen-digitalen-euro-bargeldzahlung-in-der-verfassung-verankert/

[2] https://www.bmi.gv.at/411/Volksbegehren_der_XX_Gesetzgebungsperiode/FUER_UNEINGESCHRAENKTE_BARGELDZAHLUNG/start.aspx