3506/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 05.07.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Christian Oxonitsch,

Genossinnen und Genossen

betreffend Kinder-Influencer:innen vor Ausbeutung im Netz schützen!

Influencer:innen-Marketing ist momentan einer der am rasantesten wachsenden Geschäftsbereiche der globalen Wirtschaft. Wurden damit 2020 weltweit noch rund 8 Milliarden US-Dollar lukriert, so werden es – stimmen die Prognosen – 2030 bereits 143,1 Milliarden US-Dollar sein – das entspricht einer jährlichen Wachstumsrate von rund 30 Prozent. Unter den Bekanntheiten auf Plattformen wie Instagram, Snapchat oder Youtube finden sich allerdings auch immer wieder Minderjährige, was besondere Probleme mit sich bringt. So genannte Kinder-Influencer:innen (Kidfluencer:innen) werden in ihrem Alltag präsentiert, werben für Produkte oder dienen Eltern als Mittel, um ihre Followerschaft zu vergrößern. Um sicher zu gehen, dass Kinder aufgrund derartiger Aktivitäten keinen Schaden nehmen – sei es gesundheitlicher, psychischer Natur oder durch Beeinträchtigung beispielsweise ihrer schulischen Entwicklung –, braucht es dringend ein Maßnahmenpaket, um Kinder vor Ausbeutung im Netz zu schützen.

In Frankreich hat das Parlament 2020 ein Gesetz beschlossen, das erstmals Regeln für Online-Kinderstars enthält. Dieses führt einige Vorgaben, die bereits für minderjährige Schauspieler:innen und Models gelten, auch für Influencer:innen ein. Ab dem Erreichen von Einnahmen in einer gewissen Höhe muss ein Teil davon auf eine Art Treuhandkonto eingezahlt werden, auf das erst zugegriffen werden kann, wenn die betreffende Person ihren 16. Geburtstag feiert. Das französische Gesetz schreibt ebenfalls vor, dass Unternehmen, die die Dienste eines Kinder-Influencers in Anspruch nehmen wollen, dafür die Einwilligung der lokalen Behörden benötigen. Liegt eine solche nicht vor, so müssen sie sich vor Gericht verantworten. Für die minderjährigen Social-Media-Stars wird auch das „Recht auf Vergessen“ ausgeweitet, sodass sie die Löschung von älteren Inhalten über sie verlangen können. Die neuen Regelungen gelten nicht für alle nichterwachsenen User von Instagram und Co, sie umfassen jedoch alle, die dort „signifikant viel Zeit“ für kommerzielle Tätigkeiten aufwenden.

In Österreich gibt es keine konkreten gesetzlichen Bestimmungen für die Arbeit von Kindern als sogenannte Kidfluencer:innen. Österreich hat sich aber mit der Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet, Kinderrechte zu wahren und das Verbot von Kinderarbeit im B-VG Kinderrechte umgesetzt. Dieses weist ausdrücklich darauf hin, dass das Verbot der Kinderarbeit in Österreich einen derart hohen Stellenwert hat, dass es im Verfassungsrang steht. Im Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz 1987 wiederum ist geregelt, in welchen Einzelfällen die Beschäftigung unter welchen Voraussetzungen doch möglich ist. So sind für die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen sowie bei Foto-, Film-, Fernseh- und Tonaufnahmen strenge Auflagen vorgesehen. Außerdem muss bei der zuständigen Behörde eine Bewilligung eingeholt werden. Derzeit ist unklar, ob und welche dieser Bestimmungen auch für Kidfluencer:innen gelten.

Um auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren, braucht es daher ein umfassendes Maßnahmenpaket, um Kinder und Jugendliche vor Ausbeutung im Netz zu schützen. Ein solches Paket muss jedenfalls umfassen:

- Regelungen, wann es sich um Kinderarbeit im Netz handelt und welche Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen ergriffen werden müssen, um z.B. eine Instrumentalisierung für Werbung zu verhindern

- Vorgaben zur Sicherung der Einkünfte im Sinne der Kinder und Jugendlichen

- eine Informationsoffensive zur Aufklärung über die Rechte von Kindern und Jugendlichen (inkl. Verbot von Kinderarbeit, Datenschutz, Recht auf das eigene Bild, Recht auf Vergessen etc.)

- Vorgaben für Online-Plattformen zum Schutz der Kinder.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft und die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien werden aufgefordert, dem Nationalrat ein Maßnahmenpaket zum Schutz von Kinder-Influencer:innen im Netz vorzulegen, das jedenfalls Sicherheitsvorkehrungen zum umfassenden Schutz von Kindern und Jugendlichen und ihrer Einnahmen, eine Informationsoffensive und Vorgaben für Online-Konzerne beinhaltet.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.