3512/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 06.07.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Walter Rauch, MMag.DDr. Hubert Fuchs

und weiterer Abgeordneter

betreffend Verdoppelung des amtlichen Kilometergeldes

 

 

Das amtliche Kilometergeld ist eine Pauschalabgeltung, die all jenen zur Verfügung steht, die im Zuge einer Dienstreise Fahrten mit einem privaten Kraftfahrzeug unternehmen.

 

Damit abgegolten werden sollen Aufwendungen wie Abschreibung, Wertverlust, Treibstoff, Öl, Wartung, Reparaturen, Ausrüstung, Steuern, Versicherungen etc. Für PKW-Besitzer beläuft sich das gesetzliche Kilometergeld auf 0,42 Euro bzw. für Motorfahrräder und Motorräder auf 0,24 Euro pro Kilometer – Beträge, die seit dem Jahr 2008(!) nicht mehr erhöht wurden.

 

Die Kosten für Autofahrer sind seit Jahren im Steigen begriffen. Trotz der aktuellen Teuerungen und einer Steigerung der Inflationsrate allein in den Jahren 2013 bis 2023 von über 30 Prozent wurde das Kilometergeld seit 15 Jahren nicht angehoben.

 

In sämtlichen Bereichen, die insbesondere die Aufwendungen für Dienstfahrten betreffen, kam es in den letzten Jahren zu spürbaren Preissteigerungen, weshalb es nun Gebot der Stunde sein muss, dieser Entwicklung Rechnung zu tragen und das Kilometergeld zu verdoppeln.

 

 

Da die Kosten für die Autofahrer seit Jahren steigen, die Höhe des amtlichen Kilometergeldes trotz der Preissteigerungen und der massiven Inflation der letzten Monate gleichgeblieben sind, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, eine Verdoppelung des amtlichen Kilometergeldes sicherzustellen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.