3513/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 06.07.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Maximilian Linder, MMag.DDr. Hubert Fuchs
und weiterer Abgeordneter
betreffend Erhöhungs-Stopp bei Gemeindegebühren – Mehr Geld für die Gemeinden durch den Finanzausgleich NEU
Wohnen sollte nicht mehr kosten als ein Drittel des Einkommens. Laut Wohnkostenstudie der Arbeiterkammer 2022[1] machten die Wohnkosten damals oftmals schon mehr als zwei Drittel des Einkommens aus. Durch die aktuell explodierenden Energie-, Heiz- und Betriebskosten steigen die Wohnkosten aller Haushalte weiter an. Ärmere Haushalte, die ohnehin einen großen Teil ihres Einkommens für Wohnen, Heizen und Essen ausgeben, trifft das umso härter.
Bereits am 29. September 2022 hat die FPÖ in Kärnten mit dem Antrag „Kampf gegen die Teuerung in Kärnten: Wohnen muss leistbar sein – Mieten und Betriebskosten dürfen nicht noch weiter steigen“ erstmals einen Stopp der Betriebskosten und eine Betriebskostenbremse gefordert: „Bund und Land haben insbesondere die Gemeinden finanziell zu unterstützen, damit diese die explodierenden Energiepreise nicht den Gemeindebürgern weiterverrechnen müssen.“ Nun muss diese Forderung endlich umgesetzt werden.
Der Bund plant bereits, die Gebühren einzufrieren, und gab am 10. Mai bekannt, dass alle Bundesgebühren auch im kommenden Jahr eingefroren bleiben und nicht an die Inflation angepasst werden. Dazu gibt es die Empfehlung an die Gemeinden, dass diese ihre Gebühren – etwa Kanal- und Müllgebühr – senken. Als Anreiz sollen Gemeinden, die das tun, vom Bund entschädigt werden. Finanziert werden soll das aus den Mehreinnahmen der stärkeren Besteuerung der Übergewinne von Energiekonzernen. ÖVP und Grüne rechnen nach eigenen Aussagen diesbezüglich mit Mehreinnahmen von rund 400 Millionen Euro.[2]
Um eine Entlastung der Bürger bei den Gebühren zu erreichen, schlägt beispielsweise die Kärntner LH-Stv. Gabriele Schaunig-Kandut eine gemeinsame Lösung vor:
Bund und Land sollten den Gemeinden für die Instandhaltung und den Ausbau ihrer Infrastruktur – wie etwa Kanalnetz – wieder verlorene Zuschüsse gewähren. Damit könnte die Gebührenbelastung der Bürger:innen nachhaltig und dauerhaft gesenkt werden.[3]
Wohnen – günstiges und leistbares Wohnen – ist eine Grundvoraussetzung für insbesondere für junge Familien, die sich eine Existenz aufbauen wollen. Deshalb sind dringend Maßnahmen gefordert und beispielsweise seitens der Gemeinden die Kanal- und Wassergebühren einzufrieren bzw. nach Möglichkeit zu senken.
Die die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, im Zuge der aktuellen Verhandlungen zum Finanzausgleich ab 2024 sicherzustellen, dass die Gemeinden mit den notwendigen finanziellen Mitteln ausgestattet werden, damit sie in den kommenden Jahren die Gemeindegebühren einfrieren bzw. im Idealfall senken können und so die Bevölkerung entlasten.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.