3514/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 06.07.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Maximilian Linder, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Christian Hafenecker, MA
und weiterer Abgeordneter
betreffend Beibehaltung des erhöhten Pendlerpauschales
Im März 2022 wurde die Erhöhung des Pendlerpauschales beschlossen. Als „zielgerichtete Maßnahme“[1] sollten aufgrund der Teuerung und der hohen Energiepreise damit insbesondere jene entlastet werden, die auf ihr KFZ für den Weg in die Arbeit angewiesen sind.
Obwohl sich die Rohölpreise mittlerweile wieder auf Talfahrt befinden, bleiben Diesel und Benzin in Österreich weiterhin teuer, und belasten die Österreicher auf ihrer Fahrt zum Arbeitsplatz zunehmend. Profiteur der hohen Spritpreise ist vor allem der Staat, der sich über Rekord-Steuereinnahmen freuen darf. Die Österreicher können sich aufgrund der Preisexplosionen das tägliche Leben, aber auch Wohnen und Tanken kaum mehr leisten. Allein in Kärnten sind rund 118.000 Pendler, die weite Wege in die Arbeit auf sich nehmen müssen, durch die Teuerung an den Zapfsäulen (sowie durch steigende Kosten von Wartung und Reparatur) betroffen.
Das erhöhte Pendlerpauschale ist ein erster Ansatz, dieser Entwicklung entgegenzutreten. Es darf nicht gekürzt werden. Jedoch waren Pendlerpauschale und Pendlereuro nur bis 30. Juni 2023 erhöht, mit Juli verlieren Autofahrer viel Geld auf dem Weg zur Arbeit – bei einem Durchschnittseinkommen rund 100 Euro im Monat.
Bedenkt man, dass geplant ist, die CO2-Bepreisung 2024 weiter anzuheben, dann liegt der Schluss nahe, dass Autofahrer zunehmend dafür bestraft werden, wenn sie ihren Weg zur Arbeit mit einem KFZ zurücklegen müssen. Insbesondere Pendler in ländlichen Regionen, die über keine entsprechenden öffentlichen Verkehrsanbindungen verfügen, werden hier stark finanziell benachteiligt, weshalb es dringend nötig ist, dass die mit 1. Juli 2023 erfolgte Kürzung des Pendlerpauschales rückgängig gemacht wird und dieses wieder auf das Niveau von Juni 2023 erhöht wird.
Zur Entlastung aller österreichischen Pendlerinnen und Pendler stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, alles Erforderliche zu unternehmen, damit die mit 1. Juli 2023 erfolgte Kürzung des Pendlerpauschales rückgängig gemacht wird und damit im Ergebnis die Erhöhung des Pendlerpauschales um 50 Prozent sowie eine Vervierfachung des Pendlereuros bis auf Weiteres beibehalten werden.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.
[1] https://www.tt.com/artikel/30815876/regierung-erhoeht-pendlerpauschale-profit-wohl-vor-allem-bei-hoeherem-einkommen