3516/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 06.07.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Alois Kainz

und weiterer Abgeordneter

betreffend Schutz der heimischen Getreidebauern vor Billig-Importen aus der Ukraine

 

 

Fünf östliche EU-Staaten sollen eine 100 Millionen Euro umfassende Extraförderung aus Agrargeldern der Europäischen Union bekommen. Konkret werden die Nettoempfänger Bulgarien, Polen, Ungarn, Rumänien und die Slowakei profitieren, wie es seitens der EU-Kommission heißt:[1]

 

Im Rahmen des heute von den Mitgliedstaaten gebilligten Unterstützungspakets in Höhe von 100 Mio. EUR für Landwirtinnen und Landwirte in Bulgarien, Ungarn, Polen, Rumänien und der Slowakei werden 9,77 Mio. EUR für Bulgarien, 15,93 Mio. EUR für Ungarn, 39,33 Mio. EUR für Polen, 29,73 Mio. EUR für Rumänien und 5,24 Mio. EUR für die Slowakei bereitgestellt. Landwirtinnen und Landwirte aus diesen fünf Mitgliedstaaten sind mit logistischen Engpässen infolge umfangreicher Einfuhren bestimmter Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse aus der Ukraine konfrontiert. Die außergewöhnlichen und befristeten Präventivmaßnahmen für Einfuhren einer begrenzten Anzahl von Erzeugnissen aus der Ukraine traten am 2. Mai in Kraft und werden bis zum 15. September 2023 schrittweise eingestellt. Eine Gemeinsame Koordinierungsplattform erleichtert zudem die Handelsströme zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Solidaritätskorridore.

 

Bereits Ende März war jedoch eine erste Extraförderung in Höhe von 56 Millionen Euro für polnische, rumänische und bulgarische Landwirte beschlossen worden.[2] Ursächlich für die neuerliche Extraförderung sind Beschwerden über Marktverzerrung durch stark angestiegene Agrarexporte aus der Ukraine, die so besänftigt werden sollen. Die Ukraine hat wegen des Krieges Schwierigkeiten, Waren über das Schwarze Meer auf den Weltmarkt zu bringen. Um das kriegsgebeutelte Land zu unterstützen, hatte die EU eilig Handelswege in die Europäische Union, beispielsweise per Zug, ausgebaut. Im April hatten aber unter anderem Polen und Ungarn Importverbote für Getreide und andere landwirtschaftliche Produkte aus der Ukraine verhängt. Die Regierung in Warschau reagierte damit auf Proteste von Landwirten, die durch die Importe zunehmend unter Druck gesetzt wurden.

 

Die EU-Kommission hatte daraufhin beschlossen, einheitliche Beschränkungen für den Handel mit ukrainischen Agrarprodukten für fünf östliche EU-Staaten einzuführen. Anfang des Monats wurden die Maßnahmen für Bulgarien, Polen, Ungarn, Rumänien und die Slowakei verlängert. Dort dürfen Weizen, Mais, Rapssamen und Sonnenblumenkerne aus der Ukraine bis zum 15. September nicht mehr frei gehandelt werden.

 

Vergleichbare Beschränkungen zum Schutz der heimischen Getreidebauern gibt es in Österreich nicht. Für die österreichischen Bauern, aber nicht zuletzt für die Konsumenten, ist diese Situation fatal. Auf der einen Seite werden unsere Bauern durch das Billig-Getreide aus der Ukraine in eine negative Preisspirale gezwungen und auf der anderen Seite bekommen die Konsumenten mit dem ukrainischen Getreide nun eine Qualität, die nicht den hohen Ansprüchen der österreichischen Landwirtschaft entspricht. Landwirtschaftliche Produkte aus der Ukraine werden unter ganz anderen gesetzlichen Rahmenbedingungen produziert, als dies in der EU oder in Österreich der Fall ist. So können dort noch Pestizide verwendet werden, die bei uns längst verboten sind. Es wäre daher dringend geboten, unsere Bauern und auch die Konsumenten vor dieser EU-Mogelpackung zu schützen.

 

Vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung es verabsäumt hat, vergleichbar hohe Extraförderungen angesichts des Getreidepreisverfalls durch Billig-Importen aus der Ukraine zugunsten der heimischen Landwirte zu verhandeln, gilt es nunmehr alternative Schritte zu setzen. Dass es für den Nettozahler Österreich bei einer angekündigten Unterstützung in Höhe von 5,53 Millionen Euro aus dem Haushalt der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bleiben soll, genügt nicht. Ob die Bundesregierung diese EU-Gelder mit nationalen Mitteln aufstockt – möglich wäre eine Anhebung um bis zu 200 Prozent – ist nicht bekannt.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, wird aufgefordert, zum Schutz der heimischen Bauern auf nationaler und EU-Ebene alle erforderlichen Schritte zu setzten, um zollfreie Getreideimporte aus der Ukraine künftig nur noch für die Durchfuhr in die afrikanischen Zielländer zuzulassen.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht diesen Antrag dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zuzuweisen.



[1] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_3189

[2] https://www.agrarheute.com/politik/osteuropas-landwirte-erhalten-56-millionen-euro-agrarreserve-604810