3524/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 07.07.2023
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Mag. Christian Drobits,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Überprüfung unzulässiger Kostenabzugsklauseln bei Lebensversicherungen

 

Bei älteren Lebensversicherungen war die Aufklärung der Konsument:innen über Abschluss- und Verwaltungskosten laut Verein für Konsumenteninformation (VKI) oft mangelhaft. Obwohl der Oberste Gerichtshof bereits in etlichen Entscheidungen aus 2007 und 2008 festgestellt hat, dass einige Kostenabzugsklauseln in Lebensversicherungsverträgen für Konsument:innen intransparent und daher unzulässig sind, werden diese Kosten nach wie vor von Versicherungsunternehmen auf Basis solcher unzulässiger Klauseln verrechnet, was sich pro Vertrag zu mehreren tausend Euro summieren kann.

Der VKI hat nun eine „Sammelintervention Lebensversicherungen“ gestartet und bietet betroffenen Verbraucher:innen von sechs Versicherungsunternehmen kostenlose Unterstützung an. Betroffen sind Konsument:innen, die eine klassische oder fondsgebundene Lebensversicherung im Zeitraum vom 01.01.1997 bis 31.12.2006 bei der Wiener Städtischen, UNIQA, Allianz, Nürnberger, Generali oder FWU (vormals Skandia) Versicherung abgeschlossen haben. Teilnehmen können auch Konsument:innen, die die Lebensversicherung vorzeitig rückgekauft (vorzeitig aufgelöst) haben.

 

Nach Rechtsauffassung des VKI sind die auf Basis von unzulässigen Klauseln eingehobenen Beträge vom Versicherer an betroffene Konsument:innen zurückzuerstatten; diese Rechtsansicht habe auch das Handelsgericht Wien als Berufungsgericht bestätigt.

Die „Sammelintervention Lebensversicherungen“ des VKI bezieht sich aktuell nur auf einen begrenzten Zeitraum und nur auf sechs Unternehmen; es ist aber davon auszugehen, dass mehr Konsument:innen von unzulässigen Kostenabzugsklauseln bei Lebensversicherungen betroffen sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, die relevanten Stakeholder im Bereich des Konsumentenschutzes (Arbeiterkammer, VKI) mit einer flächendeckenden Überprüfung unzulässiger Kostenabzugsklauseln bei Lebensversicherungen zu beauftragen und dem Nationalrat so rasch als möglich über die Resultate zu berichten.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Konsumentenschutz