3525/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 07.07.2023
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Christian Drobits,
Genossinnen und Genossen
betreffend mehr Transparenz bei Lebensversicherungen
Lebensversicherungen werden aus unterschiedlicher Motivation abgeschlossen: z.B. als finanzielle Absicherung für die Hinterbliebenen im Todesfall, zur Besicherung von Krediten, aber auch als Pensionsvorsorge. Entsprechend groß ist das Angebot an Produkten, das unterschiedliche Versicherungsunternehmen und Banken dazu anbieten. Allen gemeinsam ist, dass Konsument:innen mit diesem Produkt eine vertragliche Bindung über viele Jahre und damit auch ein langfristiges finanzielles Engagement eingehen. Angesichts der Vielzahl an Angeboten ist es für Konsument:innen trotz Beratung oft schwierig, das ideale Produkt zu finden; denn über hohe Kosten, intransparente Gebühren oder nachteilige finanzielle Auswirkungen einer vorzeitigen Kündigung werden die wenigsten aktiv aufgeklärt.
· Vorteile von Lebensversicherungen
Die Prämienzahlungen in eine Lebensversicherung sind steuerlich begrenzt absetzbar, wenn die Auszahlung in Form von Rentenzahlungen vorgesehen ist. Die Berücksichtigung bei den Sonderausgaben ist - aufgrund der Lohnsteuerreform 2016 - nur mehr für bestehende Verträge und nur mehr für die Jahre 2016 bis 2020 möglich.
· Nachteile von Lebensversicherungen
Lebensversicherungen haben den Nachteil, dass die Gewinnbeteiligung unverbindlich ist. Außerdem verfügen sie nur über sehr geringe Flexibilität: Bei Kapitalbedarf während der Laufzeit können Sie hohe Verluste erleiden. Gründe dafür sind, dass die Prämienanteile für den Ablebensschutz und die Verwaltungskosten des Versicherers unwiederbringlich sind. Auch die Vermittlungsprovision des Verkäufers schlägt sich zu Buche. Es besteht zudem lange Kapitalbindung.[1]
In der Zeitschrift www.konsument.at wurden die Kosten, die für die Kosument:Innen anfallen, wie folgt aufgelistet[2]:
Für eine Lebensversicherung, bei der 24.000 € eingezahlt wurden, bedeutet dies, dass beinahe 2.700 € an Kosten anfallen. Diese bestehen aus rund 1.350 € für die Vermittlungsprovision und mit 1.320 € Verwaltungskosten. Zu diesem Betrag sind noch die Versicherungssteuer und Risikoprämie hinzuzurechnen, womit beinahe 20 % der angesparten Summe, den Konsument:Innen verlustig gehen.
Der Prämienanteil für den Ablebensschutz, die Verwaltungskosten des Versicherers und die Vermittlungsprovision des Verkäufers sind damit ebenfalls bestimmende Faktoren für die hohen Kosten der Versicherungsnehmer:innen. „Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung zieht das Unternehmen die eigenen Kosten von den eingezahlten Prämien ab. Kund:innen müssen also in der Regel erst lange einzahlen, damit die Versicherung ihr Geld bekommt. Dann erst fließt der erste Euro in die eigentliche Geldanlage. Mehr Spesen, weniger angelegtes Geld, weniger Ertrag. Eine Erhebung hat gezeigt, dass – quer über alle Formen der Geldanlage - etwa 50 Prozent der Rendite bei Banken, Versicherern, Beratern … hängen bleiben (FYNUP, 2020).“ Quelle VKI
In einer AK-Studie über private Rentenversicherungen ist nachzulesen, dass von der einbezahlten Prämie der Sparanteil der Prämie veranlagt wird, der bei den untersuchten Rentenversicherungstarifen von sieben österreichischen Versicherern erheblich streut. Der Sparanteil beträgt zwischen 83,78 % und 90,04 %. Das bedeutet, dass von der monatlich bezahlten Prämie in der Höhe von 100 Euro zwischen 83,78 Euro und 90,04 Euro investiert werden. Umgekehrt formuliert: der Kostenblock (Steuer, Risikoprämie, Kosten) beträgt zwischen 16,22 % und 9,96 %. Denn in der vom Versicherungsnehmer bezahlten Prämie („Bruttoprämie“) ist nicht nur die Versicherungssteuer (Offerte: 4 %), sondern sind auch die Kosten des Versicherers (Abschluss-, Verwaltungs-, Inkasso-, Stückkosten etc.) sowie die Risikoprämie für den Ablebensschutz eingerechnet. Zieht man Steuern, Risikoprämie und Kosten von dieser Bruttoprämie ab, bleibt ein Sparanteil der Prämie übrig, den der Versicherer investieren kann (d.h. Ankauf von Wertpapieren etc.). Je nach Versicherung können zusätzlich Spesen auf die unterjährige Zahlung der Prämie (Unterjährigkeitszuschlag für monatliche, viertel- und halbjährliche Prämienzahlung) anfallen.[3]
Mangelnde Renditen oder auch schlichter Geldmangel führen dazu, dass immer mehr Konsumenten:innen aus ihren Lebensversicherungen aussteigen wollten. Dieser vorzeitige Rückkauf ist mit hohen Verlusten verbunden; auch wenn die Konsument:innen im Fall eines unvorhergesehenen vorzeitigen Kapitalbedarfs das Recht haben, den Vertrag zur Gänze zu kündigen und rückzukaufen. Ein Recht, nur das jeweils benötigte Kapital vorzeitig zu entnehmen und den restlichen Vertrag fortzuführen, besteht hingegen nach dem Gesetz nicht.
Einige Produkte sehen die Möglichkeit eines flexibleren vorzeitigeren Teilrückkaufs von Lebensversicherungen vor – aber auch hier gilt: „Allerdings ist auch ein vorzeitiger Teilrückkauf einer Lebensversicherung im Normalfall mit Verlusten verbunden. Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung fallen regelmäßig hohe Abschlusskosten an. Diese Kosten werden dem:der Verbraucher:in während der ersten fünf Jahre der Vertragslaufzeit verrechnet. …Bei einem Vertrag mit 35 Jahre Laufzeit werden daher in den ersten fünf Jahren von den bezahlten Versicherungsprämien 33,6 % für die Abschlusskosten verbraucht und sind dadurch für den:die Verbraucher:in verloren. Hinzu kommen noch weitere laufende Abzüge für die Versicherungssteuer (4 %), die Verwaltungskosten und die Risikokosten. Aus diesem Grund führt ein gänzlicher oder teilweiser Rückkauf einer Lebensversicherung in den ersten 15 bis 20 Jahren in der Regel zu Verlusten und sollte nur in wirklichen Notfällen vorgenommen werden.“ (Quelle 12556/AB, 01.2023)
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der folgende Verbesserungen im Bereich der Lebensversicherungen für Konsument:innen vorsieht:
- Transparente Gestaltung der Produkte;
die Zusammensetzung und Höhe aller Kosten inkl. Verwaltungs- und
Abschlusskosten und Gebühren (absolut in € und in Relation Höhe
Kosten/Prämie) sowie der Provisionen sind den Kund:innen automatisch vor Vertragsbeginn
in einer übersichtlichen und verständlichen Aufstellung zur
Verfügung zu stellen sowie eine Preisauszeichnung in der Versicherungs-
und Wertpapierdienstvermittlung bereit zu stellen;
- Ausbau von provisionsfreien Produkten,
pro Anbieter sind zumindest 2 oder mehr provisionsfreie Angebote pro Portfolio
zur Auswahl für die Kund:innen vorzusehen;
- Eine umfassende Information über
die allfälligen nachteiligen finanziellen Auswirkungen einer vorzeitigen
Kündigung der Versicherung vor Laufzeitende und das Ausmaß der Abschläge
für den Fall des Rückkaufs der Versicherung (vorzeitige
Auflösung des Vertrags)
- Verpflichtende gleichmäßige Verteilung
der Provision über die gesamte Laufzeit des Lebensversicherungsvertrags;
damit würde auch sichergestellt, dass die Versicherungsvermittler:innen
ein Interesse daran haben, dass der Vertrag soweit als möglich den
Bedürfnissen der Konsument:innen entspricht und dadurch mit hoher
Wahrscheinlichkeit langfristig aufrecht erhalten wird.
- Zumindest ist aber sicherzustellen, dass im Falle des Abschlusses einer Lebensversicherung jener Vertragspartner, der den Auftrag für den Vertragsabschluss gegeben hat, wobei im Falle von angestellten Versicherungsagenten immer das Versicherungsunternehmen als Arbeitgeber des Agenten als Auftragsgeber anzusehen ist, die anfallenden Provisionen zu bezahlen hat.
Die Bundesregierung möge sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass es im Bereich der EU Versicherungsvertriebsrichtlinie und bei den entsprechenden Vergütungsregelungen zu deutlich mehr Transparenz für die Konsument:innen bei Lebensversicherungen kommt. “
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Konsumentenschutz