3529/A XXVII. GP

Eingebracht am 07.07.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANTRAG

 

der Abgeordneten KO Herbert Kickl, Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

Kolleginnen und Kollegen

gem. Art. 49b B-VG iVm § 26 GOG-NR auf Durchführung einer Volksbefragung gem. Art. 49b B-VG über den Schutz des Bargeldes als Zahlungsmittel und Vermögensform ohne Obergrenzen und des uneingeschränkten Bargeldzahlungsverkehrs

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Gemäß Art. 49b B-VG wird eine Volksbefragung mit nachstehender Fragestellung durchgeführt:

 

Sind sie dafür, dass zum Schutz der unbeschränkten Verwendung von Bargeld im Zahlungsverkehr das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger um folgendes „Recht auf Bargeld“ erweitert wird?

 

Die Verwendung von in Österreich gesetzlich zugelassenen Zahlungsmitteln (Banknoten und Scheidemünzen), sei es im Zahlungsverkehr oder als Vermögensform, darf keinerlei Einschränkungen unterworfen werden. Die Versorgung mit zugelassenen Zahlungsmitteln muss für jeden österreichischen Staatsbürger barrierefrei sichergestellt sein.

 

Im Waren- und Dienstleistungsverkehr darf die Annahme von Bargeld als Zahlungsmittel, soweit die Natur des Rechtsgeschäfts oder die Verkehrsübung nicht eine Erfüllung auf anderem Weg erfordern, gegenüber keinem Staatsbürger Einschränkungen unterworfen werden.

 

 

JA                NEIN“

 

 

 

Begründung

 

Seit Jahren warnt die Freiheitliche Partei vor der schrittweisen Abschaffung des Bargelds als Zahlungsmittel durch die Europäische Union. Was immer als „Erfindung“ der FPÖ abgetan wurde, nimmt durch die Beschränkung der Höhe des Bargeldverkehrs, die Einführung des digitalen Euros und die damit wohl einhergehende verpflichtende Annahme desselben als Zahlungsmittel nunmehr immer konkretere Formen an.

 

Unter dem Deckmantel der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung wird immer wieder versucht, die Freiheitsrechte der Bürger einzuschränken.

 

Nicht nur die schrittweise Abschaffung des Bargeldes, sondern auch die Abschaffung der Bargeldzahlung an sich ist in Österreich und der EU ein reales Bedrohungszenario.

 

Bargeldloser Konsum bedeutet Verfolgbarkeit und Verlust der Privatsphäre durch den sogenannten „digitalen Fingerabdruck“. Das Ergebnis sind finanziell entmündigte und gläserne Bürger, der (supra)staatlichen Bevormundung wären keine Grenzen mehr gesetzt. Bargeld ist gedruckte Freiheit, Selbstbestimmung und Sicherheit.

 

Die vorgesehene Verpflichtung zur Annahme von Bargeld als Zahlungsmitte im Waren- und Dienstleistungsverkehr dient aber auch der Barrierefreiheit und der Teilhabe an Gesellschaft und Wirtschaft durch sogenannte vulnerable Gruppen, da die vermehrte Gründung von bargeldlosen Filialen zu einem Dominoeffekt aufgrund der Kostenersparnis der Unternehmer führt.

 

Die vorgeschlagene Staatszielbestimmung stellt unter Bezugnahme auf eine gutachterliche Stellungnahme von Univ.-Prof. Dr. Georg Lienbacher und Univ.- Ass. Dr. Matthias Lukan, LL.M. für die Münze Österreich AG klar, dass die Beschränkung der Verwendung von Bargeld im Zahlungsverkehr einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger darstellt.

 

Im Sinne eines modernen Verfassungsstaates und des wirksamen Konsumentenschutzes sollen weder auf österreichischer Ebene noch auf Ebene der Europäischen Union Maßnahmen gesetzt werden, die das Vertrauen der Bürger in die Bargeldbereitstellung und in das Recht auf Barzahlung erschüttern könnten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemäß Art. 49b B-VG muss dieser Antrag vom Hauptausschuss vorberaten werden.