Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz vom 16. Juli 1971, betreffend die Bundesstraßen (Bundesstraßengesetz 1971 – BStG 1971), BGBl. Nr. 286/1971, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 123/2022, wird wie folgt geändert:

In § 3 wird nach der Wortfolge „Straßengräben und Sanitäranlagen, ferner“ die Wortfolge Photovoltaikanlagen in unmittelbarer Nähe zur Fahrbahn, die entweder auf Flächen im Eigentum der Republik Österreich stehen und der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft für Zwecke des Fruchtgenusses dienen oder unmittelbar im Eigentum der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft stehen,“ eingefügt.