3542/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 30.08.2023
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Andreas Kollross, Kai Jan Krainer,
Genossinnen und Genossen
betreffend Sicherung der Bargeldversorgung (mindestens ein Bankomat je Gemeinde) und der Annahmepflicht von Bargeld
Begründung:
In der Debatte um die Verankerung von Bargeld in der Österreichischen Bundesverfassung bleibt unerwähnt, dass damit kein einziger zusätzlicher Bankomat in Österreich aufgestellt werden wird. Für die Menschen gehört die Verwendung von Bargeld zum alltäglichen Leben, weshalb praktische Lösungen zum Erhalt von Bargeld und dessen Verwendung mehrere wichtige Fragen beantworten müssen:
1. Bargeldversorgung
Die Bargeldversorgung (Bankfilialdichte bzw. Bankomatdichte) ist in Österreich noch deutlich besser als in vergleichbaren Staaten. Jene Länder, die über eine unzureichende Bargeldversorgung verfügen, verpflichten entweder ihre Geschäftsbanken, Bargeldinfrastruktur (Bankomaten) (wieder) aufzubauen, oder ihre Notenbanken, die Bargeldversorgung in unterversorgten Gebieten (durch Bankomaten) herzustellen. In Österreich entstehen leider auch bereits erste Lücken bei der Versorgung mit Bargeld (Bankomaten) – vor allem im ländlichen Raum. Österreich sollte rechtzeitig diese Lücken schließen und das Entstehen weiterer Lücken verhindern.
Der Nationalrat fordert eine wohnortnahe Versorgung mit Bargeld durch Bankomaten, in jeder Gemeinde soll zumindest ein Bankomat den Zugang der Bevölkerung zu Bargeld sicherstellen. Dies soll durch eine Verpflichtung der Geschäftsbanken erreicht werden. Wenn die Geschäftsbanken (Markt) dies nicht leisten können, muss die Oesterreichische Nationalbank (Staat) die wohnortnahe Versorgung mit Bargeld durch Bankomaten sicherstellen. Die Betriebskosten sind vom Bankensektor zu tragen.
2. Annahmepflicht
In § 61 Abs. 2 Nationalbankgesetz ist die unbeschränkte Annahmeverpflichtung von Eurobanknoten gesetzlich verankert. Trotzdem gibt es in der Praxis nachvollziehbare Einschränkungen dieser Annahmepflicht (z.B. aus Sicherheitsgründen im Gelegenheitsverkehr) und andererseits auch weniger nachvollziehbare Einschränkungen (z.B. bei Sportveranstaltungen oder Konzerten).
Der Nationalrat fordert die Bundesregierung auf, die bestehende Annahmeverpflichtung durchzusetzen oder gegebenenfalls eine Gesetzesänderung dem Parlament vorzulegen, wodurch die Annahmeverpflichtung in der Praxis durchgesetzt werden kann und die nachvollziehbaren Ausnahmen klargestellt werden.
3. Geldwäsche
Die geltenden Geldwäschebestimmungen, die erhöhte Sorgfaltspflichten und Legitimationspflichten vorsehen, sind auf Grund der organisierten Kriminalität im Bereich des Drogenhandels eingeführt worden. In der Zwischenzeit wurden sie um die Bereiche Terrorismusfinanzierung, Steuerhinterziehung etc. erweitert. Eine uneingeschränkte Bargeldzahlung darf derartige Schutzbestimmungen nicht aushebeln.
Der Nationalrat spricht sich dafür aus, zu prüfen, welche Legitimations- und Sorgfaltspflichten notwendig sind, um den Missbrauch, vor allem durch die organisierte Kriminalität, zu verhindern.
4. Datenschutz
Als Argument für uneingeschränkte Bargeldzahlung wird immer wieder auf den mangelnden Datenschutz hingewiesen. Der Nationalrat vertritt die Auffassung, dass Datenschutz unabhängig von der Bezahlform für alle Bürger:innen gewährleistet sein muss.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen und die Bundesministerin für Justiz werden aufgefordert, dass
1. eine wohnortnahe Versorgung mit Bargeld durch die Geschäftsbanken, bzw. soweit diese das nicht leisten können, durch die Oesterreichische Nationalbank, durch Bankomaten in jeder Gemeinde auf Kosten des Bankensektors sichergestellt wird;
2. die bestehende Annahmeverpflichtung durchgesetzt wird oder gegebenenfalls eine Gesetzesänderung dem Parlament vorzulegen ist, wodurch die Annahmeverpflichtung in der Praxis durchgesetzt werden kann und die nachvollziehbaren Ausnahmen klargestellt werden;
3. zu prüfen ist, welche Legitimations- und Sorgfaltspflichten notwendig sind, um den Missbrauch, vor allem durch die organisierte Kriminalität, zu verhindern;
4. Datenschutz unabhängig von der Bezahlform für alle Bürger:innen gewährleistet sein muss.“
Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuss