3544/A XXVII. GP
Eingebracht am 30.08.2023
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ANTRAG
der Abgeordneten KO Herbert Kickl, Dr. Susanne Fürst
und weiterer Abgeordneter
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger, RGBI. Nr. 142/1867 zuletzt geändert durch das BGBI. Nr. 684/1988, wird wie folgt geändert:
Der bisherige Text des Art. 5 erhält die Absatzbezeichnung (1) und folgender Abs. 2 wird angefügt:
„Die Verwendung von in Österreich gesetzlich zugelassenen Zahlungsmitteln (Banknoten und Scheidemünzen), sei es im Zahlungsverkehr oder als Vermögensform, darf keinerlei Einschränkungen unterworfen werden. Die Versorgung mit zugelassenen Zahlungsmitteln muss für jeden österreichischen Staatsbürger barrierefrei sichergestellt sein.
Im Waren- und Dienstleistungsverkehr darf die Annahme von Bargeld als Zahlungsmittel, soweit die Natur des Rechtsgeschäfts oder die Verkehrsübung nicht eine Erfüllung auf anderem Weg erfordern, gegenüber keinem Staatsbürger Einschränkungen unterworfen werden.“
Begründung
Seit Jahren warnt die Freiheitliche Partei vor der schrittweisen Abschaffung des Bargelds als Zahlungsmittel durch die Europäische Union. Was immer als „Erfindung“ der FPÖ abgetan wurde, nimmt durch die Beschränkung der Höhe des Bargeldverkehrs, die Einführung des digitalen Euros und die damit wohl einhergehende verpflichtende Annahme desselben als Zahlungsmittel nunmehr immer konkretere Formen an.
Unter dem Deckmantel der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung wird immer wieder versucht, die Freiheitsrechte der Bürger einzuschränken.
Nicht nur die schrittweise Abschaffung des Bargeldes, sondern auch die Abschaffung der Bargeldzahlung an sich ist in Österreich und der EU ein reales Bedrohungszenario.
Bargeldloser Konsum bedeutet Verfolgbarkeit und Verlust der Privatsphäre durch den sogenannten „digitalen Fingerabdruck“. Das Ergebnis sind finanziell entmündigte und gläserne Bürger, der (supra)staatlichen Bevormundung wären keine Grenzen mehr gesetzt. Bargeld ist gedruckte Freiheit, Selbstbestimmung und Sicherheit.
Die vorgesehene Verpflichtung zur Annahme von Bargeld als Zahlungsmitte im Waren- und Dienstleistungsverkehr dient aber auch der Barrierefreiheit und der Teilhabe an Gesellschaft und Wirtschaft durch sogenannte vulnerable Gruppen, da die vermehrte Gründung von bargeldlosen Filialen zu einem Dominoeffekt aufgrund der Kostenersparnis der Unternehmer führt.
Die vorgeschlagene Staatszielbestimmung stellt unter Bezugnahme auf eine gutachterliche Stellungnahme von Univ.-Prof. Dr. Georg Lienbacher und Univ.- Ass. Dr. Matthias Lukan, LL.M. für die Münze Österreich AG klar, dass die Beschränkung der Verwendung von Bargeld im Zahlungsverkehr einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger darstellt.
Im Sinne eines modernen Verfassungsstaates und des wirksamen Konsumentenschutzes sollen weder auf österreichischer Ebene noch auf Ebene der Europäischen Union Maßnahmen gesetzt werden, die das Vertrauen der Bürger in die Bargeldbereitstellung und in das Recht auf Barzahlung erschüttern könnten.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.