Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger, RGBI. Nr. 142/1867 zuletzt geändert durch das BGBI. Nr. 684/1988, wird wie folgt geändert:

Der bisherige Text des Art. 5 erhält die Absatzbezeichnung (1) und folgender Abs. 2 wird angefügt:

„Die Verwendung von in Österreich gesetzlich zugelassenen Zahlungsmitteln (Banknoten und Scheidemünzen), sei es im Zahlungsverkehr oder als Vermögensform, darf keinerlei Einschränkungen unterworfen werden. Die Versorgung mit zugelassenen Zahlungsmitteln muss für jeden österreichischen Staatsbürger barrierefrei sichergestellt sein.

Im Waren- und Dienstleistungsverkehr darf die Annahme von Bargeld als Zahlungsmittel, soweit die Natur des Rechtsgeschäfts oder die Verkehrsübung nicht eine Erfüllung auf anderem Weg erfordern, gegenüber keinem Staatsbürger Einschränkungen unterworfen werden.“