3553/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 30.08.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl
und weiterer Abgeordneter
betreffend: Mieter schützen – Nach der Mietpreisbremse jetzt auch Verbot von Anlegerwohnungen bei Wohnungsgenossenschaften
Etwa eineinhalb Jahre sicherte die schwarz-grüne Bundesregierung unter Federführung der Volkspartei die Erträge von Immobilienmagnaten, indem Mieten unmittelbar an die Inflation angepasst wurden. Die berechtigten Interessen der Mieter wurden völlig außer Acht gelassen. Nunmehr hat der konsequente freiheitliche Druck gewirkt – eine Mietpreisbremse wurde durch ÖVP-Bundeskanzler Karl Nehammer medienwirksam angekündigt. Damit veranschaulicht die ÖVP einmal mehr, wie sehr sie auf freiheitliche Initiativen angewiesen ist – und wie dramatisch es ihr selbst an Ideen mangelt. Die FPÖ verfügt aus der Opposition heraus über mehr Gestaltungskraft und Kompetenz als Schwarz-Grün auf der Regierungsbank. Wiewohl anzumerken ist, dass die konkrete Umsetzung der Mietpreisbremse eingehend zu überprüfen sein wird.
Doch das Laissez-faire-Verhalten den galoppierenden Mieten gegenüber war leider nicht der einzige Anschlag dieser Bundesregierung auf Österreichs Mieter: Im Rahmen der WGG-Novelle 2022 wurde der Spekulation mit Genossenschaftswohnungen durch ÖVP-Wirtschaftsminister Martin Kocher stillschweigend Tür und Tor geöffnet. Das zuständige Wirtschaftsministerium sorgte in einem Akt des blanken Neoliberalismus dafür, dass Anleger Genossenschaftswohnungen zum Sozialtarif kaufen und anschließend frei vermieten können. Der Vorteil des sozialen Wohnbaus landet also nicht mehr bei den Menschen, sondern bei den Investoren. Das ist eine Pervertierung des sozialen Wohnbaus, die ihresgleichen sucht. Entsprechend ablehnend äußerten sich bereits die Sozialpartner in Gestalt der Wirtschafts- und Arbeiterkammer, der genossenschaftliche Dachverband, der SPÖ-nahe Verein für Wohnbauförderung, die Wohnbaureferenten Ober- und Niederösterreichs sowie der niederösterreichische Landtag und Experten wie Verfassungsrichter Michael Holoubek.
Auch diese dramatische Fehlentwicklung ist ehestmöglich zu korrigieren. Der gemeinnützige Wohnbau darf nicht zu einem Anlageobjekt degradiert werden.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der zuständige Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft werden aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass Anleger- bzw. Vorsorgewohnungen durch gemeinnützige Bauvereinigungen lediglich im Bereich des Ausnahmegeschäftes gem. § 7 Abs. 4 WGG veräußert werden dürfen.“
In formeller Hinsicht wird Zuweisung an den Ausschuss für Bauten und Wohnen verlangt.