3560/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 20.09.2023
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mario Lindner,

Genossinnen und Genossen

betreffend Lagebericht Hate Crime im Parlament diskutieren

 

Seit 1. November 2020 werden vorurteilsmotivierte Hassverbrechen in Österreich statistisch erfasst. Seit der Einführung der statistischen Erhebung dieser so genannten Hate Crime ist ein kontinuierlicher Anstieg erkennbar: Wurden im Pilotzeitraum von November 2020 bis April 2021 noch 2.401 Hassverbrechen polizeilich erfasst, waren es zwischen Jänner und Dezember 2021 bereits 6.619 bei 5.464 vorurteilsmotivierten Straftaten. Laut dem kürzlich vorgestellten Lagebericht Hate Crime 2022 des Bundesministeriums für Inneres stieg diese Zahl zwischen Jänner und Dezember 2022 auf insgesamt 6.779 Vorurteilsmotive bei 5.865 vorurteilsmotivierten Straftaten.

 

Insgesamt wurden in ganz Österreich zwischen Jänner und Dezember 2022 76 Vorurteilsmotive bei 65 Straftaten pro 100.000 Einwohner*innen erhoben. Geschehen sind diese wegen wurden diese wegen der Weltanschauung (2.466), der nationalen/ethnischen Herkunft (1.986), der Religion (630), der Hautfarbe und sexuellen Orientierung (je 376), des Geschlechts (350), des Alters (241) einer Behinderung (183) und des sozialen Status (287). Begangen wurden sie, verglichen mit der polizeilichen Kriminalstatistik 2022, von Tatverdächtigen, die häufiger jünger, männlich und mit österreichischer Staatsbürgerschaft waren, als der Durchschnitt. Inwieweit diese Zahlen ein abschließendes Bild vermitteln, ist jedoch durch die Tatsache zu hinterfragen, dass der gegenständliche Lagebericht zum Jahr 2022 im Gegensatz zu jenem aus dem Jahr 2021 bewusst darauf verzichtete, jene Straftaten miteinzubeziehen, deren polizeiliche Ermittlungsarbeit noch nicht abgeschlossen war.

 

Dieser erschreckenden Entwicklung darf die österreichische Politik nicht tatenlos zusehen. Der Kampf gegen Hasskriminalität ist eine Aufgabe, die abseits jeder Parteipolitik das Ziel eines sicheren, selbstbestimmten Lebens aller Menschen in Österreich verfolgt. Diese Herausforderung wird umso größer angesichts der Tatsache, dass die Dunkelziffer nicht angezeigter Hassverbrechen um ein Vielfaches höher sein dürfte, als jene Straftaten, die ihren Weg in die polizeiliche Kriminalstatistik finden. Internationale Vergleichsstudien, aber auch Expert*innen und der Pilotbericht zu Hassverbrechen des Bundesministeriums für Inneres (2021) warnen davor, dass das Dunkelfeld durch mangelndes Vertrauen in die Polizei, Stigmatisierung und Hilflosigkeit der Betroffenen gewaltig sein dürfte. Das erkennt auch der zuständige Bundesminister in seinem Vorwort zum Lagebericht 2022 an: „Unser gemeinsames Ziel ist es daher, das Dunkelfeld zu verringern. Wirkungsvolle Gegenmaßnahmen können nur gesetzt werden, wenn man die Herausforderungen kennt. Gefordert sind wir dabei alle: Polizei und Behörden, Vereine und Schulen, aber auch die Betreiber sozialer Medien und ihr Umgang mit derartigen Straftaten.“[1]

 

In jedem Fall ist aber klar, dass es eine gemeinsame Kraftanstrengung aller politischen und gesellschaftlichen Akteur*innen braucht, um Hasskriminalität und vorurteilsmotivierten Verbrechen wirksam entgegentreten zu können. Für jeden Menschen in Österreich muss die staatliche Garantie eines angstfreien und selbstbestimmten Lebens umgesetzt werden – es ist die Aufgabe aller staatlichen Stellen, mit voller Kraft dafür zu arbeiten, dass niemand Angst vor Gewalt und Hass aufgrund der eigenen Identität haben muss. Ganz eindeutig ist genau dieses Ziel auch eine Frage, mit der sich das Parlament gemeinsam mit Expert*innen zu beschäftigen hat. Eine breite parlamentarische Debatte, wie es sie auch bei ähnlichen Berichten gibt, würde nicht nur die Chance einer tiefergehenden Auseinandersetzung mit Hass und Hasskriminalität bieten, sondern kann auch Anlass für weitere politische Schwerpunkte in diesem Bereich sein.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, den Lagebericht Hate Crime 2022, der im Juli 2023 veröffentlicht wurde, sowie alle künftigen Lageberichte zu dieser Thematik dem Parlament als Verhandlungsgegenstand zuzuleiten, um eine ausführliche parlamentarische Debatte zum Einsatz gegen von Hasskriminalität zu ermöglichen.“

 

 

 

 

Zuweisung: Ausschuss für innere Angelegenheiten



[1] Lagebericht Hate Crime (2022), BMI, 7.