3563/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 20.09.2023
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Eva-Maria Holzleitner, BSc,

Genossinnen und Genossen

betreffend Kritik des Rechnungshofes ernst nehmen – Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt vorlegen!

 

Der Rechnungshof Österreich führte von Juli bis Oktober 2022 im Bundeskanzleramt, Sektion III „Frauenangelegenheiten und Gleichstellung“, im Bundesministerium für Inneres und im Bundesministerium für Justiz eine Gebarungsüberprüfung zum Thema Gewalt- und Opferschutz für Frauen durch. Prüfungsziel war es insbesondere, den rechtlichen Rahmen und die Organisation des Gewalt- und Opferschutzes in Österreich, die strategischen Ziele und Maßnahmen, die Aufgabenverteilung und Zusammenarbeit von Bundesministerien, Ländern und Opferschutzeinrichtungen, den Ressourceneinsatz, die Verfügbarkeit von Daten sowie die Erfahrungen mit dem im Jahr 2021 beschlossenen Gewaltschutzpaket darzustellen bzw. zu beurteilen. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2018 bis inklusive September 2022.[1]

Diesem Prüfungsziel folgend legte der Rechnungshof am 25. August 2023 einen umfassenden Prüfbericht „Gewalt- und Opferschutz für Frauen“ samt Empfehlungen vor, und kritisiert darin drastische Mängel im Gewaltschutz. Zentrale Aussage des erschütternden Berichts über die Situation in Österreich lässt sich in einem Satz zusammenfassen In Österreich besteht keine langfristig angelegte, gesamthafte Strategie zum Schutz von Frauen vor Gewalt“.[2]

Bereits im Jahr 2022 attestierte der Budgetdienst Intransparenz bezüglich der Gelder im Gewaltschutz, wodurch zielgerichtete Maßnahmen nur schwer festgestellt werden können[3]. Angesichts der hohen Zahl von Gewalttaten an Frauen und Femiziden verdeutlicht diese Feststellung des Rechnungshofes, sowie des Budgetdienstes einmal mehr den Bankrott der Bundesregierung in Sachen Gewaltschutz.

Viele Jahre lang war Österreich internationaler Vorreiter im Gewaltschutz. Viele Länder blickten in unser Land als Best-Practice Europas, um Anleihen beim Ausbau von Opfer- und Gewaltschutz zu nehmen. Doch dieser Vorsprung, den sozialdemokratische Frauenministerinnen erarbeitet haben, ist längst verspielt. Opferschutz- und Gewaltschutzeinrichtungen kritisieren nahezu wöchentlich die nicht vorhandene Gesamtstrategie der Bundesregierung und beklagen fehlende Ressourcen. Den letzten Nationalen Aktionsplan Gewaltschutz, der alle wesentlichen Ministerien, Gewalt- und Opferschutzeinrichtungen einbindet und eine Gesamtstrategie gegen Gewalt gegen Frauen erarbeitet, verfasste die ehemalige Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek.

Diese langjährige Expertise wird jedoch von Frauenministerin Raab seit ihrem Amtsantritt ignoriert. Ein Umstand, der für Frauenleben gefährlich ist. Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Familie, Frauen, Integration und Medien ist dringend aufgefordert, die Kritik des Rechnungshofs ernst zu nehmen und rasch zu handeln.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die zuständige Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt wird aufgefordert, die Kritik des Rechnungshofes in seinem Prüfbericht vom 25. August 2023 „Gewalt- und Opferschutz für Frauen“ ernst zu nehmen, die Empfehlungen umgehend umzusetzen und dem Nationalrat einen Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt vorzulegen.“

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gleichbehandlungsausschuss



[1] https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2023_21_Gewalt_und_Opferschutz_Frauen.pdf

[2]siehe FN 1

[3] https://www.parlament.gv.at/dokument/budgetdienst/budget/BD_-_Budgetanalyse_2022.pdf