3573/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 20.09.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

betreffend KESt-Befreiung für längerfristige Veranlagungen

 

Ein starker Kapitalmarkt ist ein wesentlicher Faktor für einen wettbewerbsfähigen Standort und volkswirtschaftliche Stabilität. Verbesserte Rahmenbedingungen, zum Beispiel in Form von steuerlichen Anreizen bei Kapitalerträgen oder Erleichterungen beim Zugang von institutionellen Investoren, tragen zur Stärkung des Kapitalmarkts bei.

Die demographische Entwicklung und der daraus resultierende Druck auf das staatliche Pensionssystem im Umlageverfahren wird einen massiven Ausbau der 3. Säule der Altersvorsorge notwendig machen. Daher muss es jedem Menschen in Österreich möglich sein, auch individuell für sich gut vorzusorgen und - angesichts bereits seit Jahren niedriger Sparbuchzinsen - auch langfristig von der positiven Entwicklung an den Kapitalmärkten zu profitieren.

Um eine möglichst breite gesellschaftliche Teilhabe am Kapitalmarkt zu ermöglichen, ist es wichtig, das entsprechende Wirtschafts- und Finanzwissen breit in der Bevölkerung zu verankern: Zum Beispiel durch Berücksichtigung in den Schullehrplänen für die Unterstufe oder Mittelschule und lebenslange Lehrangebote.

Darüber hinaus stellt eine Kapitalertragssteuerbefreiung für längerfristige Veranlagungen eine geeignete steuerliche Maßnahme zur Stärkung des Kapitalmarkts dar und setzt deutliche Anreize, in Wertpapiere zu veranlagen. Die „Erarbeitung einer Behaltefrist für die Kapitalertragssteuerbefreiung für Kursgewinne bei Wertpapieren und Fondsprodukten", also die Wiedereinführung der früheren Spekulationsfrist, ist auch im Regierungsprogramm 2020-24 vorgesehen, im Rahmen der Steuerreform wurde dieses Vorhaben jedoch nicht umgesetzt.  

In Österreich kommen die Einnahmen durch die Kapitalertragsteuer hauptsächlich von Dividenden und sonstigen Zinsen. Im Jahr 2022 betrug die KESt auf Dividenden rund 3,09 Milliarden Euro, auf sonstige Zinsen 711 Millionen Euro auf Bankeinlagen 80 Millionen Euro und auf realisierte Wertsteigerungen 247 Millionen Euro. (1)

Abgesehen von 2020 und 2021 betrug die KESt auf realisierte Wertsteigerungen nur rund 6% der gesamten KESt-Einnahmen:

Jahr

KESt auf Bankeinlagen

KESt auf Dividenden

KESt auf sonstige Zinsen

KESt auf realisierte Wertsteigerung

Summe KESt

Anteil Wertsteigerung-KESt an Summe KESt

2018

€ 173 229 475

€ 2 134 513 773

€ 575 901 170

€ 179 868 365

€ 3 063 512 783

5,9%

2019

€ 140 351 981

€ 2 269 451 005

€ 426 803 275

€ 190 724 006

€ 3 027 330 268

6,3%

2020

€ 97 682 887

€ 1 942 961 474

€ 394 989 627

€ 319 425 106

€ 2 755 059 094

11,6%

2021

€ 83 101 215

€ 3 149 337 436

€ 557 166 010

€ 760 515 126

€ 4 550 119 787

16,7%

2022

€ 80 019 535

€ 3 087 372 377

€ 711 053 436

€ 246 705 391

€ 4 125 150 740

6,0%

Aus diesem Grund steht der Einführung einer Behaltefrist auch aus budgetärer Sicht nichts entgegen.

(1) https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/15132/imfname_1581950.pdf (15132/AB vom 06.09.2023 zu 15671/J XXVII. GP)

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, weitere Maßnahmen zur Stärkung des österreichischen Kapitalmarkts umzusetzen, insbesondere, wie im Regierungsprogramm vorgesehen, auch die Erarbeitung einer Behaltefrist für die Kapitalertragssteuerbefreiung für Kursgewinne bei Wertpapieren und Fondsprodukten."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.