3574/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 20.09.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Kalte Progression zu hundert Prozent abschaffen

 

In kaum einem anderen Land der Eurozone ist die Teuerung derzeit so ausgeprägt wie in Österreich. Mit einer Inflationsrate von 7,4% im August 2023 lässt der Druck auf die Preise auch weiterhin nicht nach - was die Menschen tagtäglich im Supermarkt oder bei ihren Wohn- und Heizkostenrechnungen zu spüren bekommen. Es ist daher wichtiger denn je, dass die Menschen mit ihren hart erarbeiteten Löhnen und Gehältern auch gut auskommen können. Nach wie vor ist die steuerliche Belastung der Erwerbsarbeit in Österreich so hoch wie in kaum einem anderen Industrieland. Nur knapp die Hälfte von dem, was Unternehmen für Mitarbeitende ausgeben, landet tatsächlich auf deren Gehaltskonto - während nahezu 47% davon über Steuern und Beiträge an den Staat fließen. 

Es ist daher gut, dass die Bundesregierung eine langjährige NEOS Forderung aufgegriffen hat und mit 1.1.2023 die so genannte "Kalte Progression" zum Teil abgeschafft hat. Diese "Inflationsstrafsteuer" entsteht, sobald die Einkommen mit der Inflation steigen, die einkommenssteuerlichen Tarifstufen-Grenzen aber nicht ebenfalls entsprechend an die Inflation angepasst werden. Dadurch erhöhen sich nämlich der Durchschnittssteuersatz und die Steuerschuld der Steuerzahlenden- und das quasi inflationsbedingt durch die Hintertür.

Allerdings hat die Bundesregierung auch hier wieder einmal nur halbe Sache gemacht. Anstatt mit dem heimlichen Griff in die Geldbörsen der Steuerzahler:innen ein- für allemal Schluss zu machen, indem sie die einkommenssteuerlichen Tarifstufen automatisch zu hundert Prozent an die Inflation anpasst, erfolgt diese Anpassung nur zu zwei Drittel. Absetz- und Freibeträgen wiederum werden gar nicht oder eben nicht zu hundert Prozent an die Inflation angepasst. Das verbleibende Drittel der "Inflationsstrafsteuer" Kalte Progression behält sich die Regierung somit weiterhin für diskretionäre einkommenssteuerliche Maßnahmen ein - und verteilt es nach einem innerkoalitionären Kräftemessen im Gutsherrenstil an das jeweilige Wählerklientel. Nach dem Motto: Wegnehmen und umverteilen - statt wirklich entlasten.

Hätte die Regierung die Kalte Progression 2023 zur Gänze abgeschafft, wäre den Erwerbstätigen schon heuer mehr im Geldbörsel geblieben. Und zwar gar nicht so wenig. NEOS Berechnungen ergeben, dass ein Angestellter mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1.250 EUR im Jahr 2023 rund 170 EUR weniger Steuern gezahlt und somit nun auf ihrem Konto hätten. Bei einer Arbeiterin mit einem monatlichen Bruttolohn von 4.000 EUR würden 2023 rund 200 EUR mehr am Konto landen. Hätte die Regierung die Kalte Progression, wie von NEOS gefordert, bereits mit 1.1.2022 abgeschafft, würde den Menschen 2023 sogar noch deutlich mehr von ihren Bruttolöhnen und -gehältern übrig bleiben. Im Jahr 2024 hätte etwa ein durchschnittlicher Metallarbeiter mit 3.670 EUR Monatsbrutto durch diese frühzeitige Abschaffung der KP rund 2.100 EUR mehr Netto am Konto.

Aktuell versucht die Regierung den Menschen die komplizierte Verteilung des verbliebenen Drittel der Kalten Progression in Höhe von 1,84 Mrd. EUR  als "Entlastung" und "Mini-Steuerreform" für 2024 zu verkaufen. Das ist eine Augenauswischerei. Eine echte Entlastung von Erwerbstätigen und Steuerzahler:innen - egal ob das jene sind, die Überstunden leisten, oder jene mit Kindern - fängt erst an, wenn sie zuvor auch das Geld behalten dürfen, das ihnen eigentlich zusteht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die Kalte Progression rückwirkend mit 01.01.2022 vollständig abschafft, indem die Steuer-Tarifstufen des § 33 Abs. 1 EStG 1988, sowie alle Absetz- und Freibeträge jährlich zu hundert Prozent an die Inflation angepasst werden."  

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.