3577/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 20.09.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty,  Kolleginnen und Kollegen

betreffend Vereinbarkeit der Lehre mit verschiedenen Arbeitszeitmodellen

 

In ihrer jetzigen Form ist die Lehre nicht mit allen Arbeitszeitmodellen vereinbar. Betriebe, die zum Beispiel das Modell einer Viertageswoche (4x10 Stunden) handhaben, können minderjährige Lehrlinge nicht oder nur mit erheblichem bürokratischen Aufwand ausbilden, da die erlaubte Maximalarbeitszeit laut Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz bei neun Stunden pro Tag liegt (§ 11 Abs. 3). Lediglich für Montagefahrten darf die Maximalarbeitszeit auf zehn Stunden pro Tag erhöht werden (§ 11 Abs. 3a). Wollen Betriebe mit alternativen Arbeitszeitmodellen ausbilden, ist das teils unmöglich, teils führt es zu großem organisatorischen Aufwand und der Entkoppelung von Lehrlings- und Arbeitnehmer:innenarbeitszeiten. 

Der Erhalt von Lehrstellen ist für den Arbeitsmarkt der Zukunft unabdingbar. Lehrlinge bilden als zukünftige Fachkräfte das Fundament unserer Wirtschaft und bereits jetzt sind die Folgen des Rückgangs an Lehrstellen und Lehrstellensuchenden der letzten Jahre augenscheinlich. Viele Mangelberufe sind Lehrberufe und in einigen dieser Branchen gäbe es ausbildungswillige Betriebe - denen allerdings legistische Steine in den Weg gelegt werden, wodurch sie nicht ausbilden können oder sich gegen den Aufwand entscheiden, der durch die von Gesetzes wegen nötigen innerbetrieblichen Anpassungen entsteht.

Gerade betreffend Arbeitszeit ist derzeit viel im Fluss. Der Ruf mehr Flexibilität in der Arbeitszeit wird lauter - Betriebe reagieren darauf unter anderem mit Modellen wie dem 4x10 Stunden-Modell, wodurch sich ein weiterer freier Tag für die Arbeitnehmer:innen ergibt. Auch für minderjährige Lehrlinge könnte dieses Modell durchaus attraktiv sein, sie sind allerdings aufgrund ihres Alters von Gesetzes wegen davon ausgeschlossen, ihre Arbeitswoche in nur vier Tagen zu absolvieren. Das muss sich ändern: Es soll prinzipiell möglich sein, dass auch Betriebe mit einem 4x10-Modell im Regelbetrieb Lehrlinge ausbilden können, sofern der Lehrling sich aktiv für eine Ausbildung in diesem Format entscheidet. 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, wird aufgefordert, die Maximalarbeitszeit für Lehrlinge dahingehend anzupassen, dass auch Betriebe mit alternativen Arbeitszeitmodellen (insbesondere mit dem 4x10 Stunden-Modell) Lehrlinge ausbilden können. Bei der Anpassung ist darauf zu achten, dass eine etwaige Ausweitung der täglichen Arbeitszeit immer im Einverständnis mit dem Lehrling geschieht und nicht erzwungen werden kann."  

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.