3578/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 20.09.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Vorlage der Afrikastrategie

 

Die vom BMEIA seit sehr langem in Aussicht gestellte Afrikastrategie läuft Gefahr, bereits bei Vorstellung nicht mehr aktuell zu sein. Einerseits unternehmen Bundeskanzler und verschiedene Regierungsmitglieder ausgedehnte Reisen in verschiedenste afrikanische Staaten, ohne dabei von einer Strategie geleitet zu werden. Andererseits ändert sich die geopolitische Situation in Afrika extrem schnell. Coups in Westafrika, Bürgerkriege im Sudan und vor kurzem in Äthiopien, die Aufnahme der Afrikanischen Union in die G-20 sowie Äthiopiens und Ägyptens in die BRICS-Gruppe, und die geopolitischen Verwerfungen – ausgehend vom russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und die daraus resultierende Lebensmittelverknappung in vielen afrikanischen Staaten – ändern die Situation rasant.

Afrika ist einerseits Zukunfts- und Hoffnungskontinent, anderseits beschäftigt sich Europa zurzeit mehrheitlich mit Instabilität, Demokratieerosion und dem Einfluss Russlands und Chinas in Staaten, die auch von einer europäischen – oder österreichischen – Afrikastrategie abgedeckt werden sollten.

Die Afrikastrategie ist aber anscheinend seit langem fertig und harrt nur der Abgleichung zwischen den Koalitionspartnern. Weder Geopolitik noch Wirtschaft werden darauf warten. Österreich riskiert noch weiter zurückzufallen, als es das im Vergleich zu Staaten wie der Türkei, die massiv in Afrika politisch wie auch wirtschaftlich investieren, bereits der Fall ist. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, wird aufgefordert, dem Nationalrat bis spätestens 30. November eine Afrikastrategie vorzulegen, oder, falls sich die Regierungsparteien bis zu diesem Datum nicht auf eine gemeinsame Version einigen können, einen Entwurf zur Überarbeitung durch den Nationalrat zu übermitteln." 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.