358/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 27.02.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Volksgruppenangelegenheiten im Ressort der Bundesministerin für Integration

 

In Österreich leben sechs anerkannte, autochthone Volksgruppen: die Kroaten, die Slowenen, die Ungarn, die Tschechen, die Slowaken, und die Roma. Diese Volksgruppen sind seit Jahrhunderten in Österreich verwurzelt und identifizieren sich mit der Republik Österreich.

Im aktuellen Regierungsprogramm finden sich seit langer Zeit wieder Volksgruppenangelegenheiten, die wichtige Themen wie das Minderheitenschulwesen, Volksgruppenförderungen und Volksgruppensprachen in den Medien ansprechen.

Die Novellierung des Bundesministeriengesetzes brachte jedoch eine Neuerung für die österreichischen Volksgruppen mit sich. Agenden der Volksgruppen liegen nun im Ressort der Bundesministerin für Frauen, Gleichstellung und Integration.
Diese Aufgabenverteilung und die dadurch entstandene Symbolik, dass die anerkannten österreichischen Volksgruppen nun ein Thema der Integration seien, stößt auf großes Unverständnis und vermittelt den Eindruck, dass diese nicht als Teil der österreichischen Gesamtbevölkerung wahrgenommen werden.

Diese neue Aufgabenverteilung vermischt nun Volksgruppenangelegenheiten mit Integrationsagenden und wirft die Frage auf, ob dies die Situation der Volksgruppen verbessert und für die Umsetzung der Vorhaben des Regierungsprogrammes förderlich ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 


Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Integration im Bundeskanzleramt, wird aufgefordert, in geeigneter Form hinzuweisen, dass es bei Österreichs Volksgruppen keinen Integrationsbedarf gibt, sondern diese ein essenzieller Bestandteil der Republik Österreich sind. Der gebotenen Sensibilität ist innerhalb des Ressorts wie auch bei allen öffentlichen Auftritten zu entsprechen.“ 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.