3581/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 20.09.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Hochschullehrgang Quereinstieg auch für Sondervertragslehrkräfte öffnen, Bürokratie-Hürden abbauen

 

Seit Beginn dieses Schuljahres gilt ein neues Quereinstiegsmodell für den Lehrer:innen-Beruf. Dieses bringt mit sich, dass neue Quereinsteiger:innen einen regulären Dienstvertrag erhalten, der sie beim Gehalt und dienstrechtlich den Absolvent:innen eines Lehramtsstudiums gleichstellt. Alle bisherigen Quereinsteiger:innen (u.a. auch "Teach for Austria" Fellows) sind hingegen mit Sonderverträgen angestellt, die meist Abschläge beim Gehalt mit sich bringen und zum Jobverlust oder zur unfreiwilligen Versetzung führen, sobald die Stellen an einer Schule wieder mit regulären Lehrkräften besetzt werden können.

Der Bildungsminister sollte bestrebt sein, bewährte Lehrerinnen und Lehrer, die seit Jahren in der Schule im Einsatz sind, im System zu halten und nicht durch nachteilige Anstellungsbedingungen zu vergraulen. Wie die Anfragebeantwortung 15155/AB ergab, sind österreichweit 4.219 Pflichtschullehrer:innen mit Sondervertrag tätig, großteils (3.466) im neuen Dienstrecht. Hinzu kommen 2.686 Lehrer:innen an Bundesschulen mit Sondervertrag, großteils (2.062) im alten Dienstrecht. Wie viele Sondervertragslehrer:innen in welche Abschlagskategorien beim Gehalt fallen (Abschläge zw. 5% und 25% je nach Qualifikation), ist dem BMBWF nicht bekannt und wird erst ab 2025 mittels PM-SAP bundesweit einheitlich erhoben.

Nur den wenigsten von diesen Sondervertragslehrkräften gelingt unter den bestehenden Rahmenbedingungen der Wechsel in einen regulären Vertrag. Von 2021/22 auf 2022/23 haben 406 Lehrer:innen an Pflichtschulen den Umstieg von einem Sondervertrag zu einem regulären Vertrag geschafft. Das ist nicht mal jede:r zehnte Sondervertragslehrer:in. 137 Lehrer:innen an Bundesschulen haben den Umstieg geschafft. Das ist nur ca. jede:r zwanzigste Sondervertragslehrer:in.

Im neuen Quereinstiegsmodell (Einstieg ab dem Schuljahr 2023/24) ist ein Hochschullehrgang an einer Pädagogischen Hochschule zu absolvieren, der mit Master of Education (MEd) abgeschlossen werden kann. Für Personen, die bereits mit Sondervertrag in der Schule sind, ist laut Anfragebeantwortung 15155/AB ein Jahr außerschulische Berufserfahrung notwendig, um zum neuen Hochschullehrgang zugelassen zu werden. Dies gilt jedoch nur für Lehrer:innen im neuen Dienstrecht. Lehrer:innen, die im alten Dienstrecht mit Sondervertrag tätig sind, bleiben vom neuen Quereinstiegsmodell dauerhaft ausgeschlossen, da es dieses Modell bisher nur im neuen Dienstrecht gibt und ein Wechsel nicht möglich ist. Das heißt, dass Lehrkräfte, die sich über den Hochschullehrgang weiterqualifizieren möchten, dies nicht können. Aus der Perspektive des lebenslangen Lernens ist das völlig unverständlich. De facto bleiben diese Lehrkräfte also an den nachteiligen Sondervertrag gebunden, es sei denn sie absolvieren von Null weg ein komplettes Lehramtsstudium. Das betrifft 359 Pflichtschullehrer:innen und 2.062 Bundeslehrer:innen. 

Diese Benachteiligung bestehender, bewährter Quereinsteiger:innen gegenüber neuen Quereinsteiger:innen ist sachlich nicht zu rechtfertigen und steht der Zielsetzung entgegen, den Lehrkräftemangel nachhaltig zu überwinden. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, den „Hochschullehrgang Quereinstieg neu“ für alle in den Schulen tätigen Sondervertragslehrkräfte mit Studienabschluss oder Meisterprüfung zu öffnen und dafür Sorge zu tragen, dass die Absolventinnen und Absolventen dieses Hochschullehrgangs sowohl im neuen als auch im alten Dienstrecht reguläre Verträge ohne Gehaltsabschläge erhalten.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen.