3582/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 20.09.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Verlängerung des Strompreiskosten-Ausgleichsgesetzes 2022

 

Bereits das zweite Jahr in Folge sind österreichische Haushalte und Unternehmen mit massiv gestiegenen Stromkosten konfrontiert. Der österreichische Strompreisindex als Indikator für die Marktentwicklung attestiert zwar erfreulicherweise eine Trendumkehr seit dem 2. Quartal 2023, ein Rückgang der Marktpreise auf ein Niveau, das vor dem Beginn des rasanten Anstiegs ab dem 1. Quartal 2022 herrschte, ist jedoch nicht absehbar. Im August 2023 wies der österreichische Strompreisindex ein im Vergleich zum Basiswert mehr als vierfach höheres Preisniveau aus.

Mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und weiterhin hohen Zertifikatspreisen im europäischen Emissionshandelssystem wirken zwei Hauptursachen für den Anstieg weiterhin stark auf die Preise ein und werden dies auch in absehbarer Zukunft tun. Mit der Forderung nach einer Abkehr der österreichischen Importabhängigkeit von russischem Gas und einer Diversifizierung in der Gasbeschaffung sowie der dringend notwendigen Beschleunigung beim Ausbau von Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen, hat NEOS wiederholt Vorschläge präsentiert, die eine dämpfende Wirkung auf den Strompreis hätten.

Bei akuten politischen Maßnahmen zur Abfederung hoher Energiepreise hat sich NEOS durchgehend gegen eine undifferenzierte Förderungspolitik inklusive der Ausschüttung von Milliarden Euro mit dem Gießkannenprinzip eingesetzt und auf den Einsatz zielgerichteter Instrumente plädiert. Aus diesem Grund hat NEOS im Juni 2022 dem Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz 2022 (SAG 2022) zugestimmt, das die Möglichkeit einer Förderung zum Ausgleich der indirekten CO2-Kosten für energieintensive Unternehmen im Kalenderjahr 2022 vorsieht.

Durch das SAG 2022 wurde auf Grundlage von EU-Recht (EU-Emissionshandelsrichtlinie und Leitlinien für bestimmte Beihilfemaßnahmen im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten nach 2021) ein finanzieller Ausgleich für jene Unternehmen geschaffen, die durch ihre energieintensiven Produktionsprozesse von den gestiegenen Strompreisen im Jahr 2022 besonders stark betroffen waren. Diese Art von Förderungen soll das Risiko einer CO2-Verlagerung durch Abwanderung von Unternehmen in andere Weltregionen mit geringerer Kostenbelastung minimieren und kann auf Basis von EU-Recht bis 2030 gewährt werden. Während 15 europäische Mitgliedsstaaten eine Kompensationsregelung für die jeweilige energieintensive Industrie über das Jahr 2023 hinaus umgesetzt haben, (große europäische Mitgliedsstaaten wie Deutschland, Frankreich, Spanien und Italien haben bereits eine Kompensation bis 2030 beschlossen) bezieht sich die Geltungszeit des österreichischen Strompreiskostenausgleichsgesetz nur auf das Jahr 2022. 

Wie im NEOS Standortindex 2023 aufgezeigt und durch diverse Gespräche mit Stakeholdern aus der Industrie bestätigt, steht die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Österreich ohnehin stark unter Druck. Durch die Begrenzung des österreichischen Strompreiskosten-Ausgleichsgesetzes auf das Jahr 2022, werden österreichische Industrieunternehmen systematischen Benachteiligungen im internationalen und europäischen Wettbewerb ausgesetzt. Hierbei handelt es sich vor allem um Unternehmen, die viele ihrer Produktionsprozesse bereits elektrifiziert - und dadurch die Voraussetzung für CO2-neutrale Produktion geschaffen haben. Darüberhinausgehend sind die Mittel zur Bedeckung der Förderungen mit 75% der Versteigerungserlöse aus dem EU-Emissionshandel im Jahr 2021 begrenzt, was 311 Millionen Euro entsprach. Eine Verlängerung des SAG 2022 müsste daher nicht auf zusätzlich zu schaffende finanzielle Mittel aus dem Haushalt zurückgreifen, sondern könnte erneut mit Einnahmen aus dem EU-Emissionshandel bedeckt werden, die aus der Industrie selbst stammen. 

Zur Abfederung der weiterhin hohen Energiekosten, die durch die Weitergabe der Kosten von Treibhausgasemissionen über die Strompreise auch in Zukunft höher sein werden als in anderen Weltregionen, und damit einhergehend zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven österreichischen Industrie, spricht sich NEOS dafür aus, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, energieintensiven Unternehmen, die einen sehr hohen Stromverbrauch haben, finanzielle Förderungen im Sinne des SAG 2022 bis 2030 zu gewähren.  

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, den Geltungszeitraum des Bundesgesetzes über die befristete Gewährung von Förderungen für Unternehmen in Sektoren, die aufgrund erheblich gestiegener Strompreiskosten besonders belastet sind (Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz 2022, SAG 2022) bis zum Jahr 2030 zu verlängern."  

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft‚ Industrie und Energie vorgeschlagen.