3584/A XXVII. GP

Eingebracht am 20.09.2023
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Antrag

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2023, wird wie folgt geändert:

 

§ 68 Abs. 2 lautet wie folgt:

"(2) Zusätzlich zu Abs. 1 sind Zuschläge für die ersten 20 Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50% des Grundlohnes steuerfrei."



Begründung

Ausweitung der Steuerbegünstigung der Überstundenzuschläge

Der demographisch bedingte Arbeitskräftemangel verstärkt sich und allein in den nächsten 10 Jahren werden jährlich 40.000 Beschäftigte mehr den Arbeitsmarkt verlassen als junge Arbeitskräfte nachrücken. Die Unternehmen sind somit zunehmend auf Beschäftigte angewiesen, die bereit sind, Überstunden zu leisten. Allerdings begünstigt das österreichische Einkommensteuersystem aufgrund der steilen Progression den Trend zur Arbeitszeitreduktion, anstatt Mehrleistung zu fördern. Vor allem Berufseinsteiger:innen, die in der Regel noch keine Kinder haben, neigen oft zu einer Überstundenpauschale, um sich Vermögen aufzubauen. Aber auch generell sollen jene Beschäftigte entlastet werden, die bereit sind, mehr zu leisten als die Normalarbeitszeit. Von der Ausweitung der Steuerbegünstigung würde vor allem die Arbeiterschaft am meisten profitieren. Während viele Angestellte gesammelte Mehrleistungsstunden in Form von Gleitzeit konsumieren, geht dies beispielsweise für viele Arbeiterinnen und Arbeiter nicht, die sich bereit erklären, mangels Arbeitskräften zusätzliche Schichten zu leisten. 

Diese Mehrleitungsbereitschaft sollte daher insofern begünstigt werden, indem die Steuerbegünstigung für die Zuschläge der ersten 20 Stunden (statt 10 Stunden) gelten soll. Außerdem soll die aktuelle Obergrenze von 86 Euro fallen, die zuletzt 2009 an die durchschnittliche Lohnentwicklung angepasst wurde.

§ 68 (2) EStG aktuell:

"(2) Zusätzlich zu Abs. 1 sind Zuschläge für die ersten zehn Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50% des Grundlohnes, insgesamt höchstens jedoch 86 Euro monatlich, steuerfrei."

§ 68 (2) EStG neu:

"(2) Zusätzlich zu Abs. 1 sind Zuschläge für die ersten 20 Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50% des Grundlohnes steuerfrei."

NEOS Vorschlag im März 2023 von Regierung abgelehnt 

Nicht zugestimmt, obwohl ÖVP und WK-Präsident Mahrer Ausweitung selbst fordern

ÖVP und Grüne haben den Vorschlag im Finanzausschuss am 23.3.2023 vertagt. Dennoch wiederholen Vertreter:innen der ÖVP seit Monaten, dass sich Leistung wieder lohnen muss. Zuletzt erklärte ÖVP-Klubchef Wöginger, "Ziel der Volkspartei sei es, Überstunden mehr zu begünstigen" (1). In dieselbe Richtung gehen auch die Forderungen von WK-Präsident Mahrer. Eine Studie der Wirtschaftskammer identifiziert "fehlende finanzielle Anreize bzw. drohende hohe Abzüge" als Hindernisse für Überstunden. 60% der Befragten gaben an, grundsätzlich für mehr Überstunden bereitzustehen (2).

Späte Erkenntnis, ungenügende Umsetzung auf Kosten einer völligen Abschaffung der kalten Progression

In einer Pressekonferenz am 15.9.2023 verkündete die Bundesregierung, dass Steuerbegünstigung doch eingeführt wird. Für lediglich zwei Jahre soll die Steuerbegünstigung auf 18 Überstunden und einem Freibetrag von 200 EUR angehoben werden. Die Maßnahme geht aber bei weitem nicht weit genug, da sie nur temporär eingeführt werden soll. Dazu ist auch beachtlich, wie diese finanziert werden soll. Das Körberlgeld, das der Bundesregierung wegen der nicht vollständig abgeschafften Kalten Progression zur Verfügung steht, wird genutzt, um Leistung für einen kurzen Zeitraum zu belohnen. Ein Drittel der schleichenden Steuererhöhung - die noch immer Jahr für Jahr anfällt - wird gutsherrenartig an die arbeitende Bevölkerung weitergegeben und damit nicht mal für eine nachhaltige Entlastung gesorgt.

 

Quellen

  1. https://kurier.at/politik/inland/oevp-mietpreisbremse-august-woeginger-sebastian-kurz-harald-mahrer-koalition-wahlen/402588689
  2. https://news.wko.at/news/oesterreich/umfrage-bereitschaft-fuer-ueberstunden-vorhanden.html
  3. https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2023/pk0337#XXVII_A_03178

 

 

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen‚ diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Finanzausschuss zuzuweisen.