3587/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 20.09.2023
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Alois Schroll,
Genossinnen und Genossen
betreffend Herstellung des rechtskonformen Zustands bei der Preistransparenz für Fernwärme
Fernwärmeversorgung ist das Rückgrat einer klimafreundlichen Wärmeversorgung in Großstädten, die Fernwärme-Kund:innen müssen aber darauf vertrauen können, dass die Preise, die sie zahlen erstens stimmen und zweitens auch leistbar bleiben. Anders als beispielsweise in Deutschland hat es die österreichische Bundesregierung, bestehend aus ÖVP und Grünen, nicht geschafft, etwas gegen die Preissteigerung bei Erdgas oder der Wärmeversorgung der Bürger:innen zu unternehmen. Forderungen nach einem „Wärmepreisdeckel“ sind ungehört verhallt. Dies hat zur Folge, das Gas- und Wärmepreise nicht nur direkt die Bürger:innen belasten, sondern nach wie vor auch zu einer steigenden Inflation beitragen.
Während ein großer Teil der Fernwärme-Kund:innen in Wien, Graz und Linz einem Preisbescheid des Landeshauptmanns unterliegen und somit eine Preisregulierung stattfindet, sind die meisten Anbieter völlig frei in ihrer Preisgestaltung.
Auch wenn der Großteil der Kosten von der jeweiligen Erzeugung im Fernwärmesystem abhängt, kann eine Veröffentlichung der jeweiligen Preisbestandteile dazu beitragen, dass für die Kund:innen eine größere Nachvollziehbarkeit herrscht. Entsprechende Transparenzregeln sind bereits seit Juli 2021 im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz verbindlich verankert, für die Veröffentlichung der Daten ist gem. § 89 Abs. 3 die Bundeministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zuständig:
„Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat die Informationen gemäß Abs. 1 getrennt für jeden Abgeber im Sinne des § 2 Z 3 HeizKG auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen und zumindest einmal jährlich zu aktualisieren. “
Eine solche Veröffentlichung ist bislang aber nicht erfolgt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird aufgefordert, umgehend ihrer gesetzlichen Verpflichtung gem. § 89
Abs. 3 EAG nachzukommen und die Daten zur Herstellung der Preistransparenz zu veröffentlichen.“
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie.