3591/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 20.09.2023
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Petra Tanzler,
Genossinnen und Genossen,
betreffend „Fremdsprachen nicht aus den Lehrplänen streichen“
Das Sprechen mehrerer Sprachen ist mehr als nur ein Aufzählungspunkt im Lebenslauf oder praktisch, wenn man sich im Ausland aufhält. Das Lernen einer Fremdsprache steigert die kognitiven Fähigkeiten der Lernenden und verbessert auch die Fähigkeiten in der eigenen Muttersprache.
Auch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung spricht auf seiner Homepage davon, dass in einem gemeinsamen Europa und in einer globalisierten Welt erweiterte Sprachkompetenzen mehr denn je die Perspektiven für eine berufliche und persönliche Weiterbildung erweitert. Fremdsprachen haben außerdem einen hohen Stellenwert im österreichischen Bildungssystem und zeichnen sich durch deren frühen Start in den Lehrplänen aus.[1]
Gerade deshalb irritieren die Überlegungen, die rund um die Konzipierung der neuen Lehrpläne der Berufsbildenden Höheren Schulen publik wurden. Für Unruhe in Lehrer:innenkreisen sorgte nämlich die Idee, in den Handelsakademien (HAK) die zweite Fremdsprache, die jetzt in allen fünf Jahren bis zur Matura verpflichtend ist, zu streichen. Tamara Topolanek, die Leiterin der Arbeitsgemeinschaft der Russischlehrer:innen Oberösterreichs, ist eine dieser kritischen Stimmen. Sie kritisiert, dass die neuen Lehrpläne de facto eine Abschaffung der zweiten lebenden Fremdsprache, z.B. Französisch, Spanisch, Italienisch oder Russisch, sehr wahrscheinlich machen. [2]
Aus diesen Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung werden aufgefordert, die zweite Fremdsprache in den Lehrplänen der Berufsbildenden Höheren Schulen weiterhin vorzusehen und keine Streichung dieser vorzunehmen.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Unterrichtsausschuss ersucht.