3598/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 20.09.2023
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Entschliessungsantrag

 

 

der Abgeordneten Mag.a Andrea Kuntzl,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend tatsächlicher Umsetzung und Korrektur der Regelung des §109 UG

 

In zahlreichen Gesprächen mit Universitätsangehörigen hat sich herausgestellt, dass die Bestimmung des §109 UG nach wie vor als problematisch empfunden wird und gleichzeitig auch die Auslegung des bestehenden Gesetzestextes unterschiedlich und teilweise widersprüchlich zur Intention des Gesetzgebers praktiziert wird.

 

Im Bereich der Anrechnung von Elternkarenzzeiten wird an manchen Universitäten die Elternkarenzzeit voll in die Berechnung der lebenslangen Kette von Dienstverträgen miteinbezogen, da während der Karenzzeit ein aufrechter Dienstvertrag besteht. Damit zeigt sich hier eindeutig, dass die Novellierung des §109 UG diesbezüglich fehlerhaft ist oder fehlerhaft umgesetzt wird. Da eben keine weiteren Dauerstellen geschaffen werden, bedeutet diese (strenge) Auslegung der Bestimmung des §109 UG de facto einer Diskriminierung von Frauen, die deutlich mehr Elternkarenzzeiten als Männer in Anspruch nehmen.

 

Ebenso ist die Anrechnung von Projekt-Studienassistenzen in die Berechnung der Kette der Dienstverhältnisse unklar: in der gesetzlichen Bestimmung sind die Studienassistenzzeiten zwar explizit ausgenommen, allerdings gibt es zwei Formen dieser Anstellungsvariante, nämlich Projekt-Studienassisten:innen aus Drittmittel und Projekt-Studienassisten:innen, die über die Globalbudgets finanziert werden.

 

Der Unterschied besteht darin, dass bei Ersteren die Zeiten des aktuellen Dienstvertrages an der Universität Wien mit in die Berechnung der Kette gezählt werden, bei Letzteren nicht. Offenbar handelt es sich hierbei um eine Praxis, die ausschließlich an der Universität Wien geübt wird.

 

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschliessungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 „Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novellierung der Bestimmung des §109 Universitätsgesetz vorzulegen, worin auch die diskriminierende Praxis der Anrechnung von Elternkarenzzeiten beseitigt wird und die offenbare Gesetzeslücke betreffend der Anrechnung der Dienstverträge von Projekt-Studienassistent:innen, die aus Drittmittel bezahlt werden, geschlossen wird. “

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Wissenschaftsausschuss