3600/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 20.09.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Dr. Martin Graf
und weiterer Abgeordneter
betreffend Kein Zwang zum Gendern bei wissenschaftlichen Arbeiten
Die ÖVP-geführte Bundesregierung hat im Jänner 2023 einen FPÖ-Antrag, mit dem die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung aufgefordert worden wäre, die Universitäten anzuweisen, den Zwang zur mehrgeschlechtlichen Schreibweise mit Genderzeichen zu unterbinden, abgelehnt.
Aus Sicht der ÖVP könne man das zwar diskutieren, aber es bestünde kein Handlungsbedarf, obwohl schon damals bekannt war, dass zumindest bei zahlreichen Lehrveranstaltungen der Universität Wien die Nichtverwendung der mehrgeschlechtlichen Schreibweise mit Genderzeichen zu schlechteren Beurteilungen führt.
Nun wurde von der Tageszeitung „Heute“ aufgedeckt, dass Studenten der Paracelsus Universität, die ihre Texte nicht gendern, nicht nur schlechter bewertet werden ,sondern diese Arbeiten überhaupt nicht angenommen werden.
Heftige Konsequenzen – Gender-Zwang an Medizin-Uni
Wirbel an der Paracelsus Uni: Wer nicht gendert, dessen Arbeit soll nicht nur schlechter bewertet, sondern überhaupt nicht angenommen werden.
Gendergerechtigkeit wird nicht nur im Österreichischen Wörterbuch, sondern auch bei der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität in Salzburg (PMU) großgeschrieben. Sie ist eine von nur sieben Unis an denen man Humanmedizin studieren kann. Der Frauenanteil beim Personal beträgt 66 Prozent, in Studiengängen wie der Pflegewissenschaft sogar 79 Prozent, in der Lehre hingegen nur ein Viertel.
Es ist also nicht weit hergeholt, wenn die PMU den Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter und Frauenförderung in allen Bereiche und Ebenen der Universität zum Thema machen will. Das wurde deswegen auch im "Gender Equality Plan" und in mehreren Richtlinien festgeschrieben. Praktischerweise gibt es auf der Website sogar einen Leitfaden für "Gendergerechte Sprache, Ausdruck und Publikation".
"Zum Gendern gezwungen"
Einem Studierenden zufolge geht diese Handhabe mittlerweile aber etwas zu weit. "Unser gesamter Studiengang wird seit Beginn zum Gendern nicht nur aufgefordert, sondern unter Androhung von negativen Konsequenzen dazu gezwungen", berichtet er gegenüber "Heute". Arbeiten würden nicht akzeptiert und nicht angenommen werden, was in letzter Konsequenz zu einem Nichtbestehen des Studiums führe.
Die Verweigerung der Annahme soll mündlich angekündigt worden sein. Schriftlich festgehalten sind etwas mildere Konsequenzen, die letztlich aber doch den Unterschied zwischen "genügend" und "nicht genügend" ausmachen können.
Punkteabzug
Sowohl in den Richtlinien zu den formalen Kriterien für das Verfassen der Abschlussarbeiten II und III im Universitätslehrgang Health Sciences & Leadership gibt es in den Beurteilungskriterien einen Punkt 8. "Gendergerechte Schreibweise". Ist die Arbeit durchgehend und einheitlich gendergerecht formuliert? Bei der Gewichtung macht diese Frage fünf Prozent der Note aus. Zum Vergleich: Stil, Rechtschreibung und Grammatik entscheiden insgesamt über zehn Prozent der Note.
Fünf Prozent klingen zwar nicht für viel, doch die Prozentspannen bei der Benotung sind eher harsch angesetzt. Erst ab 61 Prozent gilt die Arbeit als genügend. "Mir ist es unbegreiflich, wie an einer Universität die festgelegten Regeln der Deutschen Sprache missachtet und sanktioniert werden können", ist der Student erbost.
Uni schweigt
Gleichzeitig fehlt es in Österreich an jeder Ecke an medizinischem Fachpersonal, lange Wartezeiten und eine Zwei-Klassen-Medizin sind schon lange Realität. Wie also lässt es sich rechtfertigen, angehende Fachkräfte wegen des Genderns schlimmstenfalls durchs Studium rasseln zu lassen?
"Heute" hat selbstverständlich bei der Kommunikationsabteilung der Universität nachgefragt. Doch diese schweigt. Auch nach drei Tagen erreichte die Redaktion keine Antwort.
Bei den Regierungsverhandlungen zwischen ÖVP und FPÖ war die ÖVP unter Federführung des Wissenschaftssprechers Taschner noch bereit, den Genderzwang an den Universitäten Einhalt zu gebieten. So wurde im Regierungsprogramm festgelegt:
In den mündlichen und schriftlichen Mitteilungen sowie in den wissenschaftlichen Arbeiten ist auf die symmetrische Präsenz von Frauen und Männern zu achten, sofern nicht sachliche Gründe dagegensprechen. Geschlechtergerechte Sprache darf jedoch nicht auf Kosten der Verständlichkeit praktiziert werden.
Davon hat sich die ÖVP, wie auch in vielen andern Bereichen, verabschiedet und folgt nun der linken Genderideologie. Somit ist auch der ÖVP-Wissenschaftsminister nicht zu einer diesbezüglichen Initiative bereit. Er überlässt es den Universitäten, die Studierenden damit zu gängeln, dass diese in wissenschaftlichen Arbeiten gezwungen werden können, eine selbstdefinierte geschlechtergerechte Sprache anzuwenden, wie der Anfragebeantwortung 6294/AB vom 21.6.2021 zu entnehmen ist:
Für Lehrveranstaltungen und wissenschaftliche Arbeiten gilt im Speziellen: Gemäß § 76 Abs. 2 UG haben die Leiterinnen und Leiter von Lehrveranstaltungen die Studierenden über die Beurteilungskriterien und die Beurteilungsmaßstäbe hinsichtlich der Prüfungsleistungen in den jeweiligen Lehrveranstaltungen zu informieren. Es obliegt somit den Leiterinnen und Leitern von Lehrveranstaltungen sowie Betreuerinnen und Betreuern von schriftlichen bzw. wissenschaftlichen Arbeiten, ob sie die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache als Beurteilungskriterium heranziehen oder nicht.
Der österreichische Sprachwissenschafter Heinz-Dieter Pohl schreibt in seinem Aufsatz „‘Gender‘, Grammatik und Rechtschreibung“, erschienen in „Gender Studies – Wissenschaft oder Ideologie?“:
Obwohl weder nach Duden noch nach Österreichischem Wörterbuch derzeit „gegenderte“ Formen mit Binnen-I (Muster: LehrerInnen) oder Schrägstrich (Muster: Schüler/innen [die Schreibung Schüler/-innen ist aber zulässig, s.u.]) als korrekt gelten, sind sie (nicht nur) in Österreich weit verbreitet und zu einer Art amtlicher Norm geworden, wenn sie sich auch (noch) nicht allgemein durchgesetzt haben bzw. gegen deren Gebrauch immer häufiger opponiert wird und manche Medien ihn vermeiden. Dazu kommen noch das „Gender- Sternchen“ (Muster: Student*innen), der Unterstrich _ (sogenannter „Gender- _Gap“, Muster: Teilnehmer_innen) und Klammern (Muster: Bürger(innen) [außer in Verkürzungen, s.u.]). Daher ist die Frage berechtigt, inwieweit ihr Gebrauch als Verstoß gegen die amtliche Rechtschreibung zu sehen ist. Dazu stellt der Rat für deutsche Rechtschreibung fest: „Seit seinem Aufkommen wird die Frage nach dem Verhältnis des Binnen-I zur Norm gestellt: Ist es orthographisch korrekt? Dazu muss man festhalten, dass die Binnengroßschreibung nicht Gegenstand des amtlichen Regelwerks ist; sie wird unter den Verwendungsweisen, die gegenwärtig der Großschreibung zugewiesen werden, nicht erwähnt.
Die Gründe hierfür liegen auf der Hand: Zum einen hat das Binnen-I, worauf schon seine Nähe zu den Formen mit Schrägstrich weist, graphostilistischen Charakter. Es bewegt sich damit im Bereich der Textgestaltung, der nicht der amtlichen Regelung unterliegt. Zum anderen ist es, aufs Gesamt gesehen, auf bestimmte Gebrauchsbereiche der deutschen Sprache beschränkt. Damit ist seine Verbreitung nicht so allgemein gebräuchlich, dass es ins Rechtschreibregelwerk aufgenommen werden müsste.
Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung werden aufgefordert, die Universitäten anzuweisen, den Zwang zur mehrgeschlechtlichen Schreibweise mit Genderzeichen zu unterbinden.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss ersucht.