3602/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 20.09.2023
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Max Lercher,

Genossinnen und Genossen

betreffend „Sicherheitsmaßnahmen zur Reduktion von Forstunfällen“

 

Die Waldarbeit ist und bleibt gefährlich. Im Forstbereich ist stets äußerste Vorsicht geboten. Nahezu wöchentlich kann man in österreichischen Medien von Forstunfällen in den heimischen Wäldern lesen. Jedes Jahr verletzen sich im gewerblichen, aber auch im privaten Bereich bei solchen Unfällen tausende Forstarbeiterinnen und Forstarbeiter. Die Verletzungen sind oftmals schwer und enden nicht selten auch tödlich.

Seit Juli 2021 gilt in Österreich ein bundesweites einheitliches Landarbeitsgesetz (2021- LAG). Darin werden die Grundsätze hinsichtlich des Arbeiterrechtes sowie des Arbeiter- und Angestelltenschutzes, soweit es sich um land- und forstwirtschaftliche Arbeiter und Angestellte handelt, dargelegt. Forstliche Sicherheitsbestimmungen im engeren Sinn finden sich hier nicht, ein paar wenige finden sich ergänzend in der neuen Land- forstwirtschaftlichen Arbeitsmittelverordnung (LF AM VO). Zusätzlich sind auch im ASchG selbst, einige Schutzbestimmungen enthalten. [1]

Die Gründe für Forstunfälle sind vielfältig. Eine unzureichende Ausbildung, mangelnde Fachkenntnisse bzw. Erfahrung, fehlende Schutzausrüstung, falsche Situationseinschätzungen oder die persönliche Überschätzung sind die häufigsten Faktoren.

Dabei ist das höchste Risiko bei der Waldarbeit von Baumteilen wie Stämmen und Ästen getroffen zu werden. Zusätzlich bietet der natürliche Waldboden einige Gefahren. Nicht selten kommt es auch bei der Handhabung der Motorsäge zu Unfällen.

Die österreichischen Bundesforste AG sollen hier als größter Waldbesitzer in Österreich insofern den Sicherheitsaspekt unterstützen, als bei allfälligen Beschaffungen diesem ein besonders hoher Rang eingeräumt werden soll.

Klar ist, dass eine grundsätzlich gefährliche Tätigkeit wie die Waldarbeit, nicht komplett sicher gestaltet werden kann. Dennoch hat der Staat aber die Pflicht, so gut wie möglich Unfällen vorzubeugen. Alle nötigen und möglichen Sicherheitsmaßnahmen sind somit gesetzlich festzulegen und deren Umsetzung sicherzustellen.

 

 

Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der zuständige Ressortminister, wird aufgefordert, die derzeitigen Sicherheitsmaßnahmen für die Wald- und Forstarbeit an die aktuellen Anforderungen und Gegebenheiten anzupassen und so die Grundlage für ein sicheres Arbeiten zu bieten. In einem weiteren Schritt gilt es zur Erhöhung der Sicherheit von Forstarbeiter:innen eine Verpflichtung der Österreichischen Bundesforste AG einzuführen, bei allfälligen Beschaffungen dem Sicherheitsaspekt einen besonders hohen Rang einzuräumen.“

 

 

 



Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales



[1] Willkommen bei der Sozialversicherung der Selbständigen (svs.at)