3605/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 20.09.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Dr. Susanne Fürst

und weiterer Abgeordneter

betreffend Kinderschutzpaket

 

 

Sexueller Missbrauch ist Mord an Kinderseelen. Jemand, der zehntausende Dateien von Kindesmissbrauch angehäuft hat, kommt mit einer Bewährungsstrafe davon und kann aus dem Gerichtssaal direkt nach Hause gehen.

 

Die Opfer und ihre aus dem unermesslichen Leid resultierenden Bedürfnisse müssen im Mittelpunkt stehen. Die Täter müssen die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen. Das Recht muss auf der Seite der Opfer stehen und nicht auf der Seite der Täter. Das wäre normal.

 

Aber heute schützen Gesetze und Rechtsprechung mehr die Täter als die Opfer. Es hat nicht die Therapie des Täters im Vordergrund zu stehen, sondern der Schutz der Gesellschaft vor dem Täter.

 

Bilder oder Videos von sexuell missbrauchten Kindern sind Abbildungen von schweren Verbrechen und nichts anderes. Kindesmissbrauch und Kinderpornographie gehen Hand in Hand. Täter sind nicht nur diejenigen, die diese abscheulichen Verbrechen begehen, abbilden und kaltblütig verbreiten. Täter sind auch all jene, die sich an diesen abscheulichen Gräueltaten ergötzen und daraus sexuelle Befriedigung ziehen. Diese pädophilen Täter müssen zum Schutz unserer Kinder die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen. Denn würde niemand nach kinderpornographischen Inhalten suchen, würde sie auch niemand produzieren und vielen Kindern bliebe unermessliches Leid erspart.

 

Es sagt viel über ein politisches System aus, wie es mit dem Schutz unserer Kinder umgeht. Der Fall Teichtmeister hat einmal mehr gezeigt: Das österreichische Strafrecht ist in seiner Wertung revisionsbedürftig. Die Diskrepanz zwischen dem Strafrahmen bei Wirtschaftsdelikten und Delikten gegen die sexuelle Integrität sowie die Höhe der Strafen bei Verurteilungen sind unverhältnismäßig.

 

Ein Täter, der über 70.000 Dateien, die Kindesmissbrauch darstellen, gespeichert hat, diese Kinderbilder auch noch mit gewaltverherrlichenden Texten versehen hat, bekommt 2 Jahre auf Bewährung. Wer einen schweren Betrug begeht, kann hingegen bis zu zehn Jahre hinter Gitter wandern.

 

Das eine bedeutet einen körperlichen Schaden, der vielleicht heilen kann, und einen seelischen Schaden, der wahrscheinlich nie mehr heilen wird, das andere ist ein finanzieller Schaden, der möglicherweise gutgemacht werden kann.

 

Es ist nicht einzusehen, warum ein Pädophiler mit einer so milden Strafe davonkommen soll. Das Strafmaß muss daher so erhöht werden, dass potenzielle Täter fürchten müssen, für lange Zeit weggesperrt zu werden, und Verurteilte für längere Zeit von der Gesellschaft ferngehalten werden.

 

Nach wie vor ist es möglich, dass ein einschlägig vorbestrafter Täter in Bereichen arbeitet, in denen er seine Triebe ausleben kann.

 

Und noch immer ist der Kauf von Kindersexpuppen und das Herunter- und Hochladen sowie die Verbreitung von Pädophilenhandbüchern in Österreich straffrei.

 

Die Opfer solcher Taten werden oft mit ihren Problemen allein gelassen: Therapien sind teuer und werden nicht übernommen. Familien können die Kosten oft nicht aufbringen und werden so der Möglichkeit beraubt, ihren Kindern die Hilfe zu geben, die sie brauchen, um vielleicht wieder ein normales Leben führen zu können.

 

Es kann auch nicht sein, dass Schadenersatzansprüche nach 30 Jahren verjähren. Oft ist es so - siehe die Heimopfer in Wien -, dass die Opfer sich erst als Erwachsene mit ihrem seelischen und psychischen Schmerz auseinandersetzen können.

 

Es muss wieder das Opfer in den Mittelpunkt gestellt werden und nicht der Täter. Die Bürger müssen das Gefühl haben, dass sie vom Staat mehr Sicherheit bekommen als jene, die den Schwächsten der Gesellschaft Schmerz und Leid zufügen.

 

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der folgende Punkte zum Inhalt hat:

1.    Ein lebenslanges Tätigkeitsverbot für Täter überall dort, wo sie mit Minderjährigen und allen anderen schutzbedürftigen Personengruppen zu tun haben könnten

2.    Die drastische Verschärfung der Mindest- und Höchststrafen bis hin zu lebenslanger Haft

3.    Einen lebenslangen Strafregistereintrag

4.    Einen kostenlosen Zugriff auf das eigene digitale Strafregister

5.    Ein Verbot öffentlicher Förderungen für Einrichtungen, die verurteilte Kinderschänder beschäftigen

6.    Die Übernahme aller Therapie- und Verfahrenskosten der Opfer durch den Staat, der sich diese vom Täter wieder zurückholt

7.    Den Ausbau der Volksanwaltschaft zur zentralen Anlaufstelle für Kindesmissbrauchsopfer

8.     Die Ausdehnung der zivilrechtlichen Verjährung auf über 30 Jahre hinaus

9.     Den Ausbau aller Kapazitäten im Kampf gegen Kindesmissbrauch

10.  Ein Verbot von Kindersexpuppen und sogenannten ‚Pädophilen-Handbüchern‘

11.  Den Ausbau der psychologische Verfahrenshilfe für Opfer während des Verfahrens

12. Den Abbau von Hürden beim Zugang zu ‚Triebhemmern‘“

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Justizausschuss ersucht.