3606/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 20.09.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Peter Wurm, Walter Rauch, Christian Ries, Peter Schmiedlechner
und weiterer Abgeordneter
betreffend Fairness für Bankkunden – Sofortmaßnahmen im Sinne der Kreditnehmer und der Sparer
Nicht zuletzt als Reaktion auf die aktuelle Wirtschaftslage mit einer enormen Inflation und einem starken Anstieg der Verbraucherpreise beschloss die EZB im Juli 2022, die Leitzinsen erstmals seit Jahren anzuheben. Seitdem werden sukzessive die Zinsen erhöht. Der Leitzins liegt mittlerweile bei 4,5 % und ein Ende ist angesichts der hohen Inflation nicht abzusehen.
Während die Kreditnehmer diese Zinserhöhungen umgehend zu spüren bekommen, lohnt sich das Sparen auch mehr als ein Jahr nach der Zinswende im Euroraum für viele Bankkunden noch immer nicht. Viele Banken geben die höheren EZB-Zinsen nicht oder nur zu einem geringen Teil an ihre Sparkunden weiter.
Eine Erhebung der Nationalbank zeigt, dass die heimischen Banken durch die mehrmalige Anhebung des Leitzinses im ersten Quartal 2023 sehr gut verdient haben. So haben sich die Zinsüberschüsse um 45 % auf 6,02 Milliarden Euro erhöht.
Die Leitzinserhöhungen der vergangenen Monate bedeuten, dass die Banken in Österreich zu Jahresbeginn 2023 gegenüber dem Jänner des Vorjahres durchschnittlich fast den dreifachen Zinssatz für neue Wohnkredite verlangt haben.
Während die Banken also satte Gewinne machen, profitiert der Finanzminister von der „Scheingewinn-Steuer“ auf Sparzinsen. Verlierer sind die fleißigen Sparer.
Das kürzlich präsentierte Bankenpaket ist eine Verhöhnung der Kunden ohne faire Sofortmaßnahmen im Sinne der ohnehin teuerungsgeplagten Kunden. Unleistbare Kreditzinsen bleiben unberührt, es gibt keinen Zinsdeckel, keine Übergewinnsteuer, keine Erhöhung der Bankenabgabe (Stabilitätsabgabe) und kein Ende der „Scheingewinn-Steuer“ auf Sparzinsen. Für die Sparer gibt es also keinerlei Maßnahmen, während die Kreditnehmer bei Verzugszinsen und Mahnspesen Bittsteller der Banken sind.
Dringenden Handlungsbedarf gibt es auch bei der Kapitalertragsteuer: Diese gehört ausgesetzt, solange die Sparzinsen niedriger sind als die Inflationsrate, denn: Die Kapitalertragsteuer wird aktuell auf einen Gewinn der Sparer eingehoben, der eigentlich ein Verlust ist. Die hohe Inflation in Kombination mit den minimalen Sparzinsen lässt die Guthaben jeden Tag weniger wert werden. Diese Scheingewinnbesteuerung muss abgeschafft werden, entweder durch die Aussetzung der Kapitalertragsteuer oder durch die Berücksichtigung der Inflationsrate bei der Ermittlung der Zinsen-Steuerbemessungsgrundlage.
In der aktuellen Phase der Rekordteuerung, wo viele Kreditnehmer ihre variabel verzinsten Kredite nicht mehr zurückzahlen können, müssen die Banken endlich handeln, denn sie sind Nutznießer der EZB-Zinspolitik und streifen dadurch milliardenschwere Zufallsgewinne auf dem Rücken ihrer Kunden ein. Bei Stundungen, Verzugszinsen und Mahnspesen sind Kreditnehmer weiterhin dem „Goodwill“ der Bank ausgeliefert.
Die heimischen Banken müssen im Sinne der Fairness endlich zur Kasse gebeten werden!
Da die Banken in der Regel aber lediglich die Nachteile der Zinswelle umgehend und ohne zu zögern an die Kreditnehmer weitergeben, hingegen die Weitergabe der Vorteile der Zinswelle an die Sparer nicht erfolgt, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, unverzüglich in Gesprächen mit den heimischen Banken bzw. allenfalls durch gesetzliche Regelungen folgende Punkte sicherzustellen:
· Bei einer Erhöhung der Leitzinsen jeweils umgehende Erhöhung der Sparzinsen;
· Maßnahmen für Kreditnehmer wie Einführung eines Zinsdeckels, Laufzeitverlängerungen, Stundungen und Senkung der sonstigen Kreditkosten, keine Fälligstellung von Krediten, keine Mahnspesen;
· Einführung einer Übergewinnsteuer bzw. Erhöhung der Stabilitätsabgabe zur Beendigung der Gewinnmaximierung der Banken auf Kosten der Kunden und Zweckbindung der zusätzlichen Einnahmen zur Finanzierung des Zinsdeckels auf Wohnkredite sowie zur Unterstützung von finanzschwachen Personen in der aktuellen Krise;
· Aussetzung der Kapitalertragsteuer, solange die Sparzinsen niedriger sind als die Inflationsrate bzw. langfristig Berücksichtigung der Inflationsrate bei der Ermittlung der Zinsen-Steuerbemessungsgrundlage.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung des Antrags an den Ausschuss für Konsumentenschutz ersucht.