3608/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 20.09.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Mag. Christian Ragger
und weiterer Abgeordneter
betreffend Einrichtung eines Inklusionsfonds
Am 18.9.2023 hat der Behindertenrat folgende Presseaussendug veröffentlicht:[1]
Finanzausgleichverhandlungen: Behindertenrat fordert Einrichtung eines Inklusionsfonds
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention darf nicht an Finanzierung scheitern
Wien (OTS) - Am 11. September 2023 veröffentlichte der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen seine Handlungsempfehlungen. Darin hielt dieser fest, welche Schritte Österreich (Bund und Bundesländer) setzen muss, um die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Österreich umzusetzen. An mehreren Stellen – etwa bei der De-Institutionalisierung – wird Österreich aufgefordert, Pläne zu erstellen und die entsprechende Finanzierung für deren Umsetzung sicherzustellen.
Auch der ehemalige Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer hatte in einer Pressekonferenz im Jahr 2022 die Einrichtung eines Inklusionsfonds gefordert, um etwa Persönliche Assistenz flächendeckend zu ermöglichen.
Im Rahmen der laufenden Finanzausgleichsverhandlungen erneuert der Österreichische Behindertenrat die Forderung an den Bund und die Bundesländer, einen mit 500 Mio. Euro jährlich dotierten Inklusionsfonds einzurichten. Als Vorbild hierfür kann der Pflegefonds dienen. Ein im Regierungsprogramm erwähnter Inklusionsfonds zur bedarfsgerechten Finanzierung zur Umsetzung der UN-BRK fehlt nach wie vor.
"Um die UN-Behindertenrechtskonvention 15 Jahre nach ihrer Unterzeichnung endlich umzusetzen, müssen sich Bund und Bundesländer bei den Finanzausgleichverhandlungen auf einen Inklusionsfonds einigen, andernfalls die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention abermals an der Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen scheitern wird,“ hält Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrats, fest. „Die Rechte von Menschen mit Behinderungen müssen endlich umgesetzt werden. Ohne entsprechende Finanzierung wird sich dieses Ziel nicht umsetzen lassen", so Widl abschließend.
Die FPÖ erachtet diese Forderungen des Behindertenrats als wichtig und richtig, wie der Behindertensprecher NAbg. Mag. Christian Ragger am 18.9.2023 via Presseaussendung festgehalten hat:[2]
FPÖ – Ragger: „Freiheitliche unterstützen Forderungen des Behindertenrates von 500 Millionen Euro für mehr Inklusion“
„Mehr Inklusion ist jetzt möglich - Finanzausgleich soll Mittel freigeben!“
Wien (OTS) - „Die schwarz-grüne Bundesregierung, der unlängst ein denkbar schlechtes Zeugnis von der UN-Länderprüfung zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention ausgestellt wurde, hat nun im Zuge des Finanzausgleichs die Chance, sich mit den Bundesländern auf einen Inklusionsfonds zu einigen und damit wieder Kurs in Richtung Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung aufzunehmen“, zeigte sich heute der freiheitliche Behindertensprecher NAbg. Mag. Christian Ragger mit den Forderungen des Behindertenrates solidarisch.
„Das Ziel ist es, in Übereinkunft mit den Bundesländern ein erstes Instrument zu schaffen, mit dem Maßnahmen direkt und unbürokratisch gelenkt und umgesetzt werden können - 500 Millionen Euro können als Startbetrag verstanden werden. Besonders wichtige Maßnahmen, wie Persönliche Assistenz an Schulen oder am Arbeitsplatz, bei denen in vielen Bundesländern keine geregelte Handhabe vorherrscht, könnten so bezahlt werden. Wenn alles klappt, könnte man in den nächsten Jahren über höhere Mittel diskutieren. Dieser Fonds, ähnlich dem Pflegefonds, soll grundsätzlich der Vereinfachung der Handhabe dienen und Vorgehen verkürzen, was meine volle Zustimmung findet“, sagte Ragger.
Angesichts der Verhandlungen des Finanzausgleichs sowie der kommenden Nationalratssitzung könne die Bundesregierung jetzt Akzente setzen, wenn sie nur wolle: „Ich bezweifle aber, dass ÖVP und Grüne in dieser Gesetzgebungsperiode noch irgendetwas zustande bringen wollen. Wie sehr man an einer Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderung und deren Gleichbehandlung in Österreich interessiert ist, wird sich daran messen, ob die Regierung ein entsprechendes Papier vorlegt. Wenn nicht, werden wir den Anstoß liefern!“, betonte Ragger.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, einen Inklusionsfonds für mehr Teilhabe und Teilnahme von Menschen mit Behinderungen einzurichten, der folgenden Anforderungen entspricht:
1. Der Inklusionsfonds ist mit Mitteln aus dem Finanzausgleich zu speisen und soll ab dem Jahr 2024 mit mindestens 500 Millionen Euro ausgestattet sein.
2. Der Inklusionsfonds soll eine unbürokratische und vereinfachte Handhabe für die Gewährung und direkte Auszahlung von finanziellen Mitteln bieten.
3. Der Inklusionsfonds umfasst im Besonderen Leistungen der Persönlichen Assistenz im Bereich von Schule und Berufs.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.
[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230918_OTS0006/finanzausgleichverhandlungen-behindertenrat-fordert-einrichtung-eines-inklusionsfonds
[2] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230918_OTS0103/fpoe-ragger-freiheitliche-unterstuetzen-forderungen-des-behindertenrates-von-500-millionen-euro-fuer-mehr-inklusion