3611/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 20.09.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Peter Wurm, MMMag. Dr. Axel Kassegger,
und weiterer Abgeordneter
betreffend Echtes „Opting out“ für Konsumenten bei Smart-Meter
Die §§ 83 ff des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes 2010 (ElWOG 2010) regeln die Einführung sogenannter intelligenter Messgeräte. Aufgrund § 83 Abs. 1 ElWOG 2010 wurde im Jahr 2012 die sogenannte Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung erstmals erlassen und in der Folge mehrfach geändert.
Im genannten § 83 Abs. 1 ElWOG wird unter anderem normiert:
Im Rahmen der durch die Verordnung bestimmten Vorgaben für die Installation intelligenter Messgeräte hat der Netzbetreiber den Wunsch eines Endverbrauchers, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, zu berücksichtigen.
Wie jedoch viele Kunden in den letzten Jahren leidvoll erkennen mussten, bezieht sich dieses vermeintliche „Opting out“ lediglich auf die Möglichkeit zu verlangen, dass das intelligente Messgerät derart zu konfigurieren ist, dass keine Monats-, Tages- und Viertelstundenwerte gespeichert und übertragen werden und die Abschaltfunktion sowie Leistungsbegrenzungsfunktion deaktiviert sind.
Der Einbau eines intelligenten Messgerätes und somit der Austausch des alten Zählers an sich lässt sich damit nach geltender Rechtslage nicht verhindern. Diese Tatsache verursachte in den letzten Jahren massiven Unmut und stieß auf enormes Unverständnis bei den Betroffenen.
Mittlerweile hat die vermeintliche „Opting out“-Möglichkeit schon dazu geführt, dass in einigen Fällen Netzbetreiber Konsumenten, die auf „echte Wahlfreiheit“ bestanden haben und den Austausch des entsprechenden Messgerätes verhindern wollten, geklagt und bei Gericht auch Recht bekommen haben.
Aufgrund der entsprechenden EU-rechtlichen Vorgaben, mindestens 80 Prozent der Netznutzer bis 2024 mit Smart-Metern auszustatten, und der bundesgesetzlichen Vorgaben in Österreich, bis 2024 einen Ausrollungsgrad von 95 Prozent zu erreichen, ist der Austausch der entsprechenden Geräte in Österreich bereits weit fortgeschritten. Einige Verteilernetzbetreiber haben mittlerweile das Ziel von 95 Prozent bereits erreicht oder schon übertroffen.
Aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten muss jedoch – nicht zuletzt im Sinne der Rechtssicherheit für die Konsumenten – ein echtes „Opting out“, das diesen Namen auch verdient, jedenfalls das Recht für den Konsumenten beinhalten, den physischen Einbau eines intelligenten Messgerätes zu verhindern und den „alten“ Zähler behalten zu können. Dies insbesondere im Zuständigkeitsbereich jener Verteilernetzbetreiber, die das gesetzlich vorgegebene Ziel der Ausstattung von 95 Prozent der Konsumenten mit intelligenten Messgeräten bereits erreicht oder übertroffen haben.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nach-stehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit welcher sichergestellt wird, dass ein „Opting out“ des Endverbrauchers zu dem Zweck, kein intelligentes Messgerät (Smart-Meter) zu erhalten, jedenfalls das Recht beinhaltet, auf die weitere Verwendung mechanischer bzw. elektrischer Messgeräte ohne Kommunikationsfähigkeit zu bestehen, insbesondere dann, wenn der Ausrollungsgrad des jeweils zuständigen Verteilernetzbetreibers bereits die gesetzlich normierten 95 Prozent erreicht hat.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie ersucht.